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Im Verfahren um den Diebstahl aus dem kelten römer museum Manching hat das Landgericht Ingolstadt vier Männer zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im November 2022 insgesamt 483 keltische Goldmünzen entwendeten. Der Wert der Beute beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Der Verbleib der Münzen ist weiter ungeklärt.
Darüber hinaus wurden den Angeklagten weitere bandenmäßige Einbrüche zur Last gelegt – vor allem in Supermärkte. Dabei entstand ein Sachschaden im hohen sechsstelligen Bereich, der Beuteschaden belief sich auf rund 250.000 Euro.
Das Gericht stützte sein Urteil auf umfangreiche Beweise. Dazu gehörten unter anderem Goldklumpen, die dem gestohlenen Münzfund zugeordnet wurden, sowie sichergestellte Tatwerkzeuge, DNA- und Funkzellendaten, Überwachungsvideos und ein gleichförmiger Tatablauf.
Die Kammer stellte eine über längere Zeit zunehmende kriminelle Energie fest. Strafschärfend wertete sie insbesondere den Verlust eines nicht ersetzbaren Kulturguts.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Landgerichts Ingolstadt.
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