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Ab März 2026 müssen im Karlskroner Ortsteil Aschelsried alle freilaufenden Katzen gekennzeichnet und registriert sein. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat dazu eine Katzenschutzverordnung erlassen, die am 1. März in Kraft tritt. Sie soll helfen, verwilderte Tiere von Halterkatzen zu unterscheiden und unkontrollierte Vermehrung einzudämmen.
Die Kennzeichnung erfolgt per Mikrochip oder Ohrtätowierung, Letztere unter Narkose in der Tierarztpraxis. Zudem ist eine Registrierung in den Datenbanken Tasso oder FINDEFIX vorgeschrieben. Katzen ohne Kennzeichnung gelten künftig als freilebend.
Das Landratsamt will die Einhaltung der Verordnung regelmäßig prüfen. Nicht registrierte Tiere können vorübergehend eingefangen werden, um ihre Herkunft zu klären. Bei Bedarf sind auch Kastrationsaktionen oder Vermittlungen vorgesehen. Nach drei Jahren soll die Wirksamkeit der Regelung überprüft werden.
Weitere Informationen bietet das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen auf seiner Internetseite an.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Pressestelle des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.
