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Kinderpornografie: Wohnungen in der Region durchsucht

Im Rahmen eines groß angelegten Einsatzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie hat die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt gestern am späten Nachmittag mehrere Wohnungen durchsucht. Insgesamt wurden 17 Durchsuchungsbeschlüsse in der Region sowie ein weiterer in Berlin vollzogen. Dabei konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.

Im Fokus der Ermittlungen stand kinder- und jugendpornografisches Foto- und Videomaterial. Neben einer Vielzahl elektronischer Speichergeräte wie Laptops, Tablets und Mobiltelefonen entdeckten die Einsatzkräfte auch 280 Tabletten des verschreibungspflichtigen Medikaments Oxycodon, eine unterschlagene Girokarte sowie eine geladene Schreckschusswaffe.

Die angetroffenen Beschuldigten, die zwischen 15 und 54 Jahre alt sind, wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vorerst wieder entlassen. Eine intensive Auswertung der sichergestellten Beweismittel läuft derzeit. „Wir müssen alle Daten gründlich analysieren, um mögliche Netzwerke aufzudecken und weitere Schritte einzuleiten“, erklärte ein Sprecher der Polizei.

Der Einsatz wurde von Beamten der Bayerischen Bereitschaftspolizei Eichstätt unterstützt. Für die Durchsuchung des Wohnobjekts in Berlin waren zudem Kräfte der Berliner Polizei im Einsatz. Die Ermittlungen zu den einzelnen Fällen und die Suche nach weiteren möglichen Beteiligten dauern an. Die Ermittlungen zu den einzelnen Fällen und die Suche nach weiteren möglichen Beteiligten dauern an.

Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen. Für Jugendpornografie gilt das ebenfalls. Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreitet, muss mit polizeilichen Ermittlungen und einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat. Hinzu kommt immer: Für die Beweissicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel einbehalten oder weitergehende Maßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen durchführen.

Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord

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