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Die Stadtverwaltung Ingolstadt plant, wie berichtet, eine umfassende Erhöhung der Gebühren für die Mittags- und Randbetreuung an Grundschulen. Die Maßnahme wird als Teil eines Konzepts zur Angleichung an die Gebührensätze freier Träger begründet. Die Änderung wird heute im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Wirtschaft und Arbeit vorberaten und soll am 10. April im Stadtrat zur Abstimmung stehen.
Laut Sitzungsvorlage erwartet die Stadt durch die Gebührenerhöhungen in den Jahren 2025 bis 2027 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 1.798.725,60 Euro.
Ab dem 1. September 2025 sollen folgende neue Monatssätze für die Mittagsbetreuung gelten: Für eine Betreuung von Unterrichtsende bis 14.00 Uhr werden 85 Euro fällig. Bis 16.00 Uhr mit Hausaufgabenbetreuung steigen die Gebühren auf 110 Euro. Die reine Hausaufgaben- und Spielbetreuung von 14.00 bis 16.00 Uhr kostet 70 Euro. Ab dem 1. September 2026 erhöhen sich diese Sätze auf 90 Euro, 115 Euro und 75 Euro.
Die Gebühren für die Randbetreuung steigen ebenfalls. Ab September 2025 kostet die Betreuung freitags bis 14.00 Uhr 17,50 Euro monatlich, bis 16.00 Uhr 22,00 Euro. Ein Jahr später erhöhen sich diese Beträge auf 19,00 Euro beziehungsweise 23,50 Euro.
Das Verpflegungsgeld für ein Mittagessen bleibt unverändert bei 4,00 Euro pro Tag. Es wird jedoch auch dann erhoben, wenn das Essen nicht eingenommen wird, sofern keine rechtzeitige Abmeldung erfolgt. Eine solche muss spätestens einen Werktag vorher in Textform oder telefonisch bei der Einrichtung erfolgen.
Die Gebührenpflicht besteht auch bei Abwesenheit des Kindes fort, ebenso im Fall eines behördlichen Betretungsverbots. Änderungen der Buchungszeit sind nur zum 1. März oder zum 1. Oktober eines laufenden Schuljahres möglich. Eine Gebührenermäßigung kann aus sozialen Gründen beim Amt für Kinderbetreuung und -bildung beantragt werden. Die Übernahme der Verpflegungskosten ist über das Amt für Soziales oder das Jobcenter möglich.
Quelle: Eigene Berichterstattung.
