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Klage gegen Sonntagsöffnungen in Bayern

Sieben Vertreter gesellschaftlicher Organisationen haben beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage gegen das neue Bayerische Ladenschlussgesetz eingereicht. Sie wollen die Ausweitung der Sonntagsöffnungen überprüfen lassen und sehen den verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags gefährdet.

Das Gesetz war im Juli des letzten Jahres vom Bayerischen Landtag mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern beschlossen worden. Es enthält zahlreiche Ausnahmeregelungen von der Sonn- und Feiertagsruhe. In der Kritik stehen vor allem Sonderregelungen für personalfrei betriebene Kleinstsupermärkte sowie die Möglichkeit von bis zu 40 Sonntagsöffnungen in ausgewiesenen Tourismusorten.

Nach Auffassung der Kläger greift das Gesetz in zentrale Schutzrechte der Bayerischen Verfassung ein. Genannt werden unter anderem der Schutz von Leben und Gesundheit, die Religionsfreiheit, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie der Schutz von Ehe und Familie. Der Sonntag verliere dadurch seinen Charakter als gemeinsamer Ruhetag.

Unterstützt wird die Klage von Gewerkschaften und kirchlichen Organisationen. Sie warnen vor einer Ausweitung der Sonntagsarbeit, insbesondere im Einzelhandel. Dies verschärfe bestehende Belastungen und erschwere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Kläger betonen zudem die gesellschaftliche Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags. Er ermögliche gemeinsames Engagement in Vereinen und Verbänden sowie Zeit für Familie und soziales Miteinander. Das neue Gesetz stelle diese Funktionen aus ihrer Sicht infrage.

Die Popularklage ist ein in Bayern einzigartiges Rechtsmittel. Sie erlaubt es jeder Person, unabhängig von einer eigenen Betroffenheit, die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen überprüfen zu lassen. Über die Klage muss nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Transparenzhinweis: Mitteilung der Sonntagsallianz Bayern; redaktionell bearbeitet.

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