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Klinik Maul: Was die Stadt vor einem Kauf prüfen müsste

Mit der Insolvenz der privaten Maul-Klinik hat die Politik in Ingolstadt ein Wahlkampfthema gefunden, ausgelöst durch eine Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion. Ein Erwerb durch die Stadt oder das Klinikum Ingolstadt wäre keine einfache Rettungsgeste. Wer ein Krankenhaus übernimmt, betritt ein kompliziertes Terrain, das von Recht, Finanzen, Technik und Versorgungspolitik bestimmt wird.

Zuerst die juristische Seite: In der Praxis läuft es oftmals auf einen sogenannten Asset-Deal hinaus. Gebäude, Geräte und Personal wechseln den Besitzer, die Schulden bleiben beim alten Träger. Ein Share-Deal, also der Kauf der Gesellschaftsanteile samt Verbindlichkeiten, wäre eine andere Möglichkeit – für eine Kommune riskant. Aber auch ein Asset-Deal hat seine Tücken: Versorgungsverträge mit den Krankenkassen müssen neu abgeschlossen werden, Zulassungen neu beantragt.

Und das Kartellrecht? Grundsätzlich prüft das Bundeskartellamt auch Klinikfusionen. Seit Ende 2024 gilt allerdings eine Sonderregel: Wenn das Land bestätigt, dass ein Zusammenschluss für die Versorgung nötig ist, entfällt bis 2030 die Kontrolle durch das Kartellamt. Ohne diese Bescheinigung bleibt die Fusionskontrolle bestehen. Hinzu kommt das EU-Beihilferecht. Zuschüsse der Stadt dürfen nicht als unerlaubte Subventionen gelten, sondern müssen als Ausgleich für Leistungen im Gemeinwohl anerkannt sein.

Die nächste Hürde sind Fördermittel. In Bayern sind Zuschüsse für Bau oder Ausstattung zweckgebunden. Werden geförderte Räume anders genutzt, etwa als Ausweichquartier für das Klinikum, kann eine anteilige Rückforderung durch den Freistaat Bayern drohen. Für neue Investitionen gibt es zwei Wege: das bayerische Krankenhausförderprogramm, das nur für Häuser im Krankenhausplan offensteht, und den Transformationsfonds des Bundes, der ab 2026 Umstrukturierungen unterstützt. Antragsberechtigt sind hier allerdings die Länder, die Projekte mitfinanzieren müssen. Insolvente Häuser sind nicht per se ausgeschlossen, doch ohne neuen Träger und tragfähiges Konzept fließt kein Geld.

Auch medizinisch muss vieles stimmen. Wer im Krankenhausplan stehen will, braucht Abteilungen, die die geforderten Mindestmengen erfüllen. Werden sie unterschritten, endet die Berechtigung. Ein mögliches Risiko liegt im Belegarztsystem der Maul-Klinik: Die operierenden Ärztinnen und Ärzte sind nicht angestellt, sondern arbeiten freiberuflich. Ob sie auch nach einer Übernahme dabeibleiben, entscheidet unmittelbar über das Angebot – außer das neue Konzept will auf deren Mitarbeit verzichten. Derzeit alles Spekulation. Ein Konzept hat weder die SPD-Stadtratsfraktion noch Stadtratsmitglieder und -kandidaten der CSU, die ohne validierte Zahlen und ein Konzept der Privatklinik fordern.

Hinzu kommt die Technik. Brandschutz, Lüftung in den OP-Sälen, Sterilisationsanlagen, Narkosegeräte – alles muss aktuellen Normen genügen. Auch die IT ist ein Knackpunkt: Systeme, die nicht mit denen des Klinikums kompatibel sind, verursachen hohe Anpassungskosten.

Und die Wirtschaftlichkeit? Hier greift die Krankenhausreform. Ab 2027 sollen sogenannte Vorhaltevergütungen die Fixkosten abdecken, wenn ein Standort bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Parallel wächst der Katalog von Operationen, die ambulant erbracht werden müssen. Hybrid-DRGs, also ein spezielles Vergütungssystem für erbrachte Leistungen der Klinik, stellen dabei sicher, dass dieselbe Leistung gleich vergütet wird – egal ob ambulant oder stationär. Für kleine Häuser kann das heißen: Was heute noch Erlöse bringt, fällt morgen weg. Üblich ist deshalb, Szenarien durchzurechnen – optimistisch, realistisch, pessimistisch. Tragfähig ist ein Projekt nur, wenn selbst im schlechtesten Fall kein strukturelles Defizit entsteht.

Auch beim Personal lauern Fallstricke. Rechtlich gehen die Arbeitsverträge bei einem Asset-Deal mit über – und zwar mit den bestehenden Bedingungen. Ein automatischer Wechsel in den Tarif des Öffentlichen Dienstes findet nicht statt, er müsste vereinbart werden. Dennoch gilt: Gerade OP-Pflegekräfte und Anästhesisten sind bundesweit knapp. Jeder Abgang kann den Betrieb gefährden.

Die Frage der Notfallversorgung stellt sich ebenfalls. Entlastung für das Klinikum gibt es nur, wenn die Integrierte Leitstelle die Maul-Klinik als geeignete und aufnahmebereite Einrichtung disponiert. Das bedarf klarer Regelungen und Aufnahmekriterien.

Schließlich die regionale Einordnung. Eichstätt, Neuburg, Pfaffenhofen – überall gibt es Kliniken, die um Patienten werben. Doppelstrukturen gefährden schnell mehrere Häuser zugleich. Mit Klinikum und Maul-Klinik in eigener Hand stünde die Stadt vor der Aufgabe, Leistungen klar zu trennen und wirtschaftlich zu steuern. Hinzu kommt der geplante Klinikverbund mit den Landkreisen. Ein Gutachten dazu hat die notwendigen Leistungen der einzelnen Kliniken klar definiert. Sollte Ingolstadt Veränderungen vornehmen, trifft das den geplanten Verbund – möglicherweise zu Lasten von Landkreiskliniken.

Ein Blick nach Augsburg zeigt, wie außergewöhnlich eine Rolle des Freistaats wäre. Dort wurde 2019 das städtische Klinikum zum Universitätsklinikum erhoben – ein hochschulpolitischer Schritt, keine Insolvenzrettung. Ein vergleichbarer Einstieg des Freistaats in Ingolstadt wäre Neuland.

Zusammengefasst zeigt sich: Ein Kauf der Maul-Klinik wäre kein einfacher politischer Beschluss, wenn der Stadtrat auf Grundlage von Fakten entscheidet, sondern ein Prozess voller Prüfungen. Rechtliche Grundlagen, Fördermittel, medizinische Standards, Technik, Personal, Krankenkassenverträge, Notfallversorgung, regionale Steuerung – erst wenn all das geklärt und dokumentiert ist, lässt sich seriös entscheiden, ob die Klinik in kommunale Hand übergehen kann. Eine solche seriöse Prüfung benötigt Zeit und kostet Geld, da möglicherweise externe Expertise dazu nötig ist.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag beruht auf eigener Auswertung der einschlägigen Rechtsgrundlagen wie Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bayerisches Krankenhausgesetz, Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024, EU-Beihilferecht und auf Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform ab 2027.

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