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Klinikum: 530 Beschäftigte wechseln den Arbeitgeber

Zum Jahreswechsel bekommen die psychiatrischen Klinikbereiche des Klinikums Ingolstadt einen neuen Träger. Der Wechsel geht auf entsprechende politische Beschlüsse zurück: Künftig gehören sie zu den kbo-Donau-Altmühl-Kliniken, einem Unternehmen der Kliniken des Bezirks Oberbayern.

Auf Anfrage von O-T(h)öne teilte die Unternehmenskommunikation der Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) mit, es handele sich um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift regelt, dass bei einem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber übergehen. Insgesamt seien 530 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen worden. Sie stammten aus dem ärztlichen Dienst, der Pflege, dem medizinisch-technischen Dienst (Psychologinnen und Psychologen sowie Therapeutinnen und Therapeuten), dem hauswirtschaftlichen Dienst, der Verwaltung sowie aus dem Bereich Technik.

Information und Widersprüche

Die betroffenen Beschäftigten seien im Juli 2025 in zwei Betriebsversammlungen über den Betriebsübergang informiert worden. Gegen den Übergang habe es neun Widersprüche gegeben. Zu den Bereichen oder Berufsgruppen, aus denen diese Widersprüche stammen, lägen den kbo-Donau-Altmühl-Kliniken nach eigenen Angaben keine Kenntnisse vor.

Mitbestimmung und Tarif

Weiter teilte die kbo mit, der Betriebsrat sei in den Übergangsprozess eingebunden gewesen. Der Austausch habe im direkten Dialog stattgefunden. Ein Interessenausgleich oder ein Sozialplan sei nicht verhandelt oder abgeschlossen worden. Zur Begründung verweise die kbo auf den Personalüberleitungsvertrag, der ausreichende Regelungen zum Schutz der Mitarbeitenden und ihrer Besitzstände enthalte.

Über die gesetzlichen Regelungen des § 613a BGB hinaus bestünden weitere Zusicherungen. Besitzstände, Regelungen, Eingruppierungen und erworbene Ansprüche seien 1:1 und ohne Befristung übernommen worden. Die kbo-Donau-Altmühl-Kliniken seien im gleichen Tarif- und Versorgungswerk organisiert wie das Klinikum Ingolstadt; alle Mitarbeitenden würden im gleichen Vergütungsrahmen weiterbeschäftigt. Die vom Klinikum Ingolstadt geschlossenen Betriebsvereinbarungen gälten ab dem 1. Januar 2026 weiter, ohne zeitliche Befristung.

Ein Überleitungstarifvertrag oder eine vergleichbare tarifliche Vereinbarung sei nicht abgeschlossen worden. In den Prozess eingebunden gewesen seien die Mitarbeitendenvertretung des Klinikums Ingolstadt, der Konzernbetriebsrat der Kliniken des Bezirks Oberbayern sowie die Tarifpartner. Beide Gesellschaften seien Teil des Tarifwerks des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), teilte die kbo mit; ein Tarifwechsel erfolge damit nicht. Der TVöD regelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter anderem Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen.

Zudem finde der § 21a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) Anwendung. Die Vorschrift regelt, dass bei einem Betriebsübergang der bisherige Betriebsrat seine Aufgaben übergangsweise auch für den neuen Rechtsträger wahrnimmt. Die Mitarbeitendenvertretung des Klinikums Ingolstadt sei ab dem 1. Januar 2026 zugleich Betriebsrat der kbo-Donau-Altmühl-Kliniken; die bestehenden Betriebsvereinbarungen gälten weiter. Zu Tarifwechseln, Tarifangleichungen oder gesonderten Regelungen etwa zu Entgeltbestandteilen, Arbeitszeiten, Stufenlaufzeiten oder Jahressonderzahlungen seien keine zusätzlichen Angaben gemacht worden.

Arbeitsorganisation und Kooperationen

Arbeitsorte, Aufgaben und Einsatzbereiche der übernommenen Beschäftigten hätten sich nicht verändert. Der Rechtsträger habe gewechselt, im Übrigen bleibe alles wie zuvor, teilte die kbo mit. Die interne betriebliche Organisation sei an die neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst worden; Auswirkungen auf Arbeitsprozesse oder die Versorgung der Patientinnen und Patienten habe dies nicht. Neu eingeführt werde ein Aufnahme- und Belegungsmanagement für psychiatrische Patientinnen und Patienten.

Zu standort- oder trägerübergreifenden Einsätzen sowie zu Veränderungen bei Arbeitszeiten, Rufbereitschaften oder Schichtsystemen wurden keine weiteren Angaben gemacht.

Die kbo-Donau-Altmühl-Kliniken kooperierten weiterhin mit dem Klinikum Ingolstadt im medizinischen Bereich. Dies gelte ebenso für patientennahe Bereiche wie Speisenversorgung, Labor und Diagnostik sowie – wo es sinnvoll sei – für patientenferne Bereiche wie technische Dienste. Patientinnen und Patienten würden nach gleichen medizinischen Standards sowie mit gleichen Leistungen bei Unterbringung und Verpflegung versorgt. IT-Leistungen und Verwaltungsaufgaben würden von der kbo-Donau-Altmühl-Kliniken gGmbH selbst erbracht.

Ergänzende Leistungen von externen Anbietern würden nur dort in Anspruch genommen, wo nicht ausreichend Personal zur Verfügung stehe; sie erfolgten primär innerhalb der kbo-Strukturen. Konkrete Anbieter wurden nicht benannt.

Versorgung und Qualität

Zur Versorgungsqualität teilte die kbo mit, die Versorgung solle im Sinne eines „Gesundheitscampus“ für alle Patientinnen und Patienten gleich sein. Perspektivisch solle die vom Gesetzgeber angestrebte veränderte Versorgungsstruktur umgesetzt werden; vorgesehen seien mehr Zentralität in der somatischen Versorgung und mehr Dezentralität in der psychiatrischen Versorgung. Genannt würden Tageskliniken, stationsäquivalente Behandlungsformen und psychiatrische Institutsambulanzen als Ergänzung zum stationären Angebot.

Ab dem 1. Januar 2026 solle zudem ein eigenes Belegungsmanagement für psychiatrische Patientinnen und Patienten eingeführt werden. Veränderungen im Leistungsangebot habe es nicht gegeben; die kbo-Donau-Altmühl-Kliniken seien weiterhin als Vollversorger gemäß Versorgungsauftrag tätig. Weitere Angaben zur Qualitätssicherung und -koordination machten die kbo nicht.

Transparenthinweis: Eigene Berichterstattung/Recherche.

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