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Klinikum: Psychiatrie ab Januar 2026 beim Bezirk

Der Bezirkstag von Oberbayern hat jüngst die umfassende Neuordnung des Krankenhauszweckverbands Ingolstadt beschlossen. Damit wird die Trennung der medizinischen Zuständigkeiten am Klinikum Ingolstadt umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2026 geht die psychiatrische und psychosomatische Versorgung in die Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern über. Der Betrieb wird von der kbo-Donau-Altmühl-Klinik gGmbH, einer Tochter des Kommunalunternehmens kbo, geführt. Das Klinikum Ingolstadt bleibt für die somatische, also körpermedizinische Versorgung verantwortlich.

Die Reform soll Zuständigkeiten und Finanzierung klarer ordnen. Grundlage ist die neue Satzung des Krankenhauszweckverbands, die Aufgaben, Vermögen und Gremien neu strukturiert. Der Bezirk konzentriert sich künftig auf die psychiatrischen Einrichtungen, die Stadt Ingolstadt trägt die Verantwortung für die somatische Medizin.

Die Bezirksmandate in den Aufsichtsräten der Klinikumsgesellschaften werden aufgehoben. Auch die Gesellschaftsverträge der Tochterfirmen – etwa für Pflegeheime, Gebäudemanagement und das Medizinische Versorgungszentrum – wurden angepasst. Künftig werden sie ausschließlich von der Stadt geführt.

Finanziell zieht sich der Bezirk weitgehend aus dem Ingolstädter Krankenhauszweckverband zurück. Ab 2026 leistet er weder Betriebs- noch Investitionsumlagen. Die Stadt Ingolstadt trägt dann die laufenden Kosten und Investitionen allein. Der Bezirk bleibt jedoch Eigentümer bestimmter Grundstücke, die der psychiatrischen Versorgung dienen, und stellt sie dem kbo unentgeltlich zur Verfügung.

Ein Teil der Regelungen wurde in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Details zu Vermögensaufteilung, Finanzierung und Übergangsvereinbarungen sind daher bislang nicht öffentlich zugänglich – obwohl sie sowohl den Bezirk als auch das kommunale Klinikum Ingolstadt betreffen und mit Steuermitteln umgesetzt werden.

Die rechtlichen Abstimmungen mit dem Innenministerium und den Finanzbehörden laufen noch, gelten aber als Formalität. Der Übergang zum Jahreswechsel ist vorbereitet. Für die Beschäftigten beider Einrichtungen soll der Wechsel ohne Bruch verlaufen; Personal und Versorgung sollen nahtlos in die neue Struktur übergehen.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung, Sitzungsvorlage Bezirkstag von Oberbayern.

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