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In der gestrigen Stadtratssitzung wurde ohne Diskussion oder Wortbeiträge ein einstimmiger Beschluss zur Neuordnung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in der Region 10 gefasst. Ziel ist es, diesen Bereich aus dem Krankenhauszweckverband Ingolstadt (KhZV) herauszulösen und diesen in die alleinige Obhut des Bezirks zu übertagen. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Versorgung durch die kbo-Donau-Altmühl Kliniken gemeinnützige GmbH (kbo-DAK) erfolgen, einer mittelbaren Beteiligungsgesellschaft des Bezirks Oberbayern. Die somatische Versorgung und die Trägerschaft von Schulen verbleiben hingegen bei der Stadt Ingolstadt. Die noch nötige Beschlussfassung zu dem Thema durch den Krankenhauszweckverband Ingolstadt dürfte nur noch Formsache sein.
Mit der Neuordnung sollen die Verantwortlichkeiten klar getrennt werden: Der Bezirk Oberbayern, der gesetzlich für die psychiatrische Versorgung zuständig ist, bündelt künftig alle Aufgaben in diesem Bereich, während die somatische Versorgung weiterhin bei der Stadt Ingolstadt verbleibt. Dieses Modell zielt darauf ab, eine einheitliche Steuerung und optimierte Leistungserbringung für psychisch erkrankte Menschen in ganz Oberbayern zu gewährleisten.
Das Zentrum für psychische Gesundheit (ZPG), das neben stationären und teilstationären auch ambulante Angebote umfasst, wird im Zuge der Neuordnung vollständig auf kbo-DAK übertragen. Zu den betroffenen Einrichtungen gehören auch die Tagesklinik Münchener Straße, die psychosomatische Einrichtung „Anna-Ponschab-Haus“ sowie die Tagesklinik Eichstätt. Die beteiligten Institutionen haben sich darauf verständigt, die Maßnahmen bis spätestens 1. Januar 2026 umzusetzen und dabei eng zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Ein Personalüberleitungsvertrag soll sicherstellen, dass keine Mitarbeiter durch den Wechsel schlechter gestellt werden. Es wird vertraglich festgelegt, dass das öffentliche Tarifrecht weiterhin gilt, Kündigungsschutz besteht und betriebliche Leistungen wie die Nutzung von Beschäftigtenwohnungen oder Betreuungsplätze in der Kindertagesstätte unverändert bleiben. Auch die Mitbestimmung soll fortgeführt und Betriebsvereinbarungen anerkannt werden, ist der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Die Neuordnung erfordert zudem umfangreiche vertragliche Anpassungen zwischen den Beteiligten. Neben einem Übernahmevertrag, der die Übergabe der betroffenen Betriebsteile regelt, werden separate Nutzungsverträge für Gebäude sowie ein Kooperationsvertrag für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Ingolstadt und der kbo-DAK ausgearbeitet. Ziel ist es, die medizinische und infrastrukturelle Kooperation auch nach der Übergabe aufrechtzuerhalten.
Der Krankenhauszweckverband selbst wird nach der Trennung neu ausgerichtet. Künftig konzentriert sich seine Arbeit auf die somatische Versorgung und die schulischen Einrichtungen. Die psychiatrisch-psychosomatische Versorgung wird hingegen vollständig in die Verantwortung des Bezirks Oberbayern und der kbo-DAK übergehen. Gleichzeitig bleibt der Bezirk Oberbayern Mitglied im Zweckverband, verliert jedoch die finanzielle Verantwortung für das Klinikum Ingolstadt und wird sich auf beratende Aufgaben an den Schnittstellen zur psychiatrischen Versorgung beschränken.
Die Einzelheiten der Vereinbarungen wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates beschlossen.
Nach Angaben aus Gewerkschaftskreisen war die Gewerkschaft ver.di weder in die Gespräche eingebunden noch in Angelegenheiten, die die betroffenen Mitarbeitenden betreffen. Gewerkschaftsvertreter erklärten, sie hätten die Ausarbeitung eines Überleitungstarifvertrags als vorzugswürdig erachtet. „So etwas gehört sich in einem kommunalen Haus“, heißt es aus Gewerkschaftskreisen.
Quelle: Eigene Berichterstattung.