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Krankenhausreform: Verwässerung der Qualitätsstandards

Der angepasste Entwurf zur Krankenhausreform stößt beim AOK-Bundesverband auf deutliche Kritik. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann begrüßt zwar, dass die Finanzierung der Modernisierung von Kliniken künftig aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen der Versicherten erfolgt. Doch der Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll, enthalte „zu viele Hintertüren und Leerstellen“.

Nach Einschätzung der AOK droht eine Verwässerung zentraler Qualitätsvorgaben. Vorgaben zur Erreichbarkeit oder zur Zahl der Fachärzte bei bestimmten Eingriffen sollen entfallen, zugleich erhielten die Länder mehr Spielraum für Abweichungen. „Die Qualität der Versorgung sollte nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Versicherter behandelt wird“, sagte Reimann. Positiv sei lediglich, dass Länder künftig das Einvernehmen mit den Krankenkassen herstellen müssen, wenn sie Kliniken Leistungsgruppen zuweisen, ohne die Qualitätskriterien zu erfüllen.

Für zusätzliche Bürokratie könnten nach Reimanns Worten die Sonderregelungen für Nordrhein-Westfalen sorgen. Eigene Abrechnungsprozesse für das Bundesland bedeuteten „unnötige Mehrarbeit für alle Beteiligten“.

Kritisch sieht der Verband auch das Fehlen einer bedarfsorientierten, fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung und eines Instruments zur Bedarfsbemessung. Statt gezielt leistungsfähige Kliniken zu fördern, setze die Bundesregierung auf eine „Gießkannenpolitik“. Die geplante Ausschüttung von vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur sei, so Reimann, „verzweifeltes Festhalten an ineffizienten Strukturen“.

Zugleich erinnerte sie die Koalition an ihr Versprechen, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Eine schnelle Entlastung wäre nach Ansicht der AOK durch die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel möglich – das würde die GKV-Ausgaben im Krankenhausbereich um rund 1,7 Milliarden Euro senken.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der AOK.

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