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Der AOK-Bundesverband sieht im neuen Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Fortschritte – und Rückschritte. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann begrüßt, dass der Bund die Umbaukosten für die geplante Modernisierung der Krankenhäuser übernehmen will. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen.
Positiv wertet der Verband auch den Aufschub bei der Einführung der Vorhaltekostenfinanzierung. So bleibe Zeit, die bisherige starke Ausrichtung auf Fallzahlen zu überdenken. Reimann spricht sich für ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem aus, das Planung und Vergütung stärker miteinander verknüpft. Die entsprechenden Vertragspartner auf Bundesebene müssten zügig beauftragt werden, dieses Modell zu entwickeln.
Kritik äußert der AOK-Bundesverband an den erweiterten Ausnahmeregelungen bei den Vorgaben zu Qualität und Erreichbarkeit. Diese verwässerten, so Reimann, zentrale Elemente des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor betont, genau das vermeiden zu wollen.
Um die Reform nicht zu einem „Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz“ werden zu lassen, fordert Reimann eine Begrenzung der Ausnahmen sowie deren Überprüfung. Wenn Ausnahmen zu schlechteren Behandlungsergebnissen führten, seien auch längere Anfahrtswege für Patientinnen und Patienten vertretbar – sofern die Versorgung dadurch qualitativ verbessert werde.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes.
