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Kritik an neuer Grundsicherung

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Gewerkschaften und Sozialverbände üben daran deutliche Kritik und warnen vor mehr Druck auf Menschen mit geringem Einkommen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht von einer „beschämenden Verschärfung auf Kosten der Ärmsten“. Rebecca Liebig aus dem Bundesvorstand der Gewerkschaft kritisiert, die Reform sei von einer monatelangen öffentlichen Debatte begleitet worden, in der der Sozialstaat verzerrt dargestellt und hilfebedürftige Menschen herabgewürdigt worden seien.

Mit der Gesetzesnovelle werde ein System auf den Weg gebracht, das Menschen stärker in Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse drängen könne, so Liebig. Gleichzeitig seien daraus keine nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt zu erwarten. Statt sozialer Sicherheit werde der Druck auf Leistungsbeziehende erhöht, unter anderem durch verschärfte Sanktionsmöglichkeiten.

Kritik kommt auch vom Sozialverband VdK Deutschland. Präsidentin Verena Bentele bezeichnet die Reform als „Reform von gestern“ und spricht von einer Rolle rückwärts in der Sozialpolitik. Totalsanktionen und ein Vorrang der schnellen Vermittlung in Arbeit hätten bereits in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Beschäftigung zu bringen.

Besonders kritisch sieht der Verband geplante Änderungen bei den Wohnkosten. Vorgesehen ist eine Begrenzung der Kostenübernahme auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze. Nach Einschätzung des VdK könnte dies dazu führen, dass Mieten bereits während der sogenannten Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden.

Bentele warnt, dass für viele Betroffene dadurch das Risiko von Mietschulden steige. Im schlimmsten Fall könne dies bis zur Wohnungslosigkeit führen. Mögliche Ausnahmen, etwa für Haushalte mit Kindern, reichten aus Sicht des Verbands nicht aus, um die Folgen abzufedern.

Skeptisch bewertet der VdK zudem Pläne, Leistungsbeziehende stärker in mietrechtliche Auseinandersetzungen einzubeziehen. Demnach sollen sie ihre Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse auffordern und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen. Der Verband sieht darin ein erhebliches Risiko für Mieter, etwa durch mögliche Kündigungen.

Auch die geplante Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs stößt bei ver.di auf Kritik. Arbeitslose müssten dadurch schneller eine Beschäftigung aufnehmen, selbst wenn diese nicht ihrer Qualifikation entspricht. In einem Arbeitsmarkt mit Fachkräftemangel sei das ein Rückschritt.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf Mitteilungen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Sozialverbands VdK Deutschland; redaktionell bearbeitet.

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