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Ingolstadt verlängert den Einkaufsabend. Der Stadtrat hat jüngst beschlossen, dass Geschäfte an bis zu acht Tagen im Jahr bis Mitternacht öffnen dürfen. Möglich wird das durch das neue bayerische Ladenschlussgesetz. Offiziell geht es um „Flexibilität für Verbraucher“. Für viele Beschäftigte im Handel bedeutet es vor allem Arbeit, die in die Nacht rutscht.
Arina Wolf von ver.di berichtet von Verkäuferinnen, die nach langen Abenden im Ingolstadt Village um 23 Uhr zu Fuß mehrere Kilometer zurücklegen müssen, um noch einen Bus ins Umland zu erreichen. Acht Stunden freundlich, konzentriert, auf den Beinen – und danach Dunkelheit, Kälte, Glätte.
Besonders die Adventszeit fällt ins Gewicht: zwei Nächte vor dem ersten Advent und eine weitere am 23. Dezember, jedes Jahr bis 2029. Während auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein ausgeschenkt wird, stehen Beschäftigte an der Kasse. Zuhause wartet Arbeit, die niemand bezahlt: Geschenke besorgen, Putzen, Organisieren. „Als ob am 24. Dezember nichts mehr im Haushalt anfiele“, sagt Wolf.
Auch an anderen Terminen soll es spät werden: vor dem 1. Mai, rund um Christi Himmelfahrt und zu Pfingsten. Dass im Einzelhandel überwiegend Frauen arbeiten, taucht im Beschluss nicht auf – im Alltag aber schon deutlich.
In inhabergeführten Geschäften stößt die Entscheidung laut ver.di auf Zurückhaltung. Späte Schichten lassen sich dort nicht beliebig auffangen. Am nächsten Tag muss der Laden wieder laufen. Große Ketten hingegen können rotieren und ersetzen. „Hire and Fire gehört dort zur Routine“, so Wolf.
Arbeitsmedizinische Studien zeigen seit langem, dass regelmäßige Spät- und Nachtarbeit das Risiko für Schlafstörungen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Familienleben wird unregelmäßiger, Erholung knapper. Mehr Umsatz entsteht durch lange Öffnungszeiten nicht – er verschiebt sich nur.
Und was will ver.di nun? Kurz gesagt: Schluss damit. Keine Mitternachtsschichten, keine Glühwein-Umwege zur Kasse, keine „Flexibilität“, die am Ende nur die falschen trifft. Nachtruhe statt Konsumshow.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der ver.di.
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