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Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Keine Coronatests für Kreisräte und Medienvertreter

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Keine Coronatests für Kreisräte und Medienvertreter

(ot) Ingolstädter Stadträte und Medienvertreter bekamen vor der konstituierenden Stadtratssitzung, vom Gesundheitsreferenten der Stadt, Rupert Ebner, ein Schreiben, in dem ein Test auf das Covid-19-Virus angeboten wurde. Das mit den Stadtratsmitgliedern nicht abgestimmte Vorgehen verärgerte damals einige Mandatsträger (siehe auch diese Berichterstattung Covid-19-Testung: Gesundheitsreferent Ebner verärgert einige Stadtratsmitglieder).

O-T(h)öne fragte bei der Pressestelle des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen an, ob hier ebenfalls Coronatests für Kreisräte und Medienvertreter, für die am 14. Mai stattfindende konstituierende Sitzung des Kreistags, geplant sind. Die Pressesprecherin des Landkreises, Sabine Gooss, führte dazu aus: "Eine freiwillige Corona-Testung der Kreisräte im  Vorfeld ist nicht vorgesehen, da aus infektionshygienischen Gründen keine Notwendigkeit besteht". Dazu verwies Gooss auf die aktuellen Testkriterien des Robert Koch-Instituts. Die Testkapazitäten des Landkreises seien begründeten Fällen vorbehalten.

"Wir setzen daher auf die Eigenverantwortung der Sitzungsteilnehmer", so die Pressesprecherin. Weiter führt sie aus: "Die Durchführung der konstituierenden Sitzung erfolgt unter Einhaltung der Hygienestandards nach den Empfehlungen des Robert Koch-Institus. Dabei gilt es vor allem ausreichend Abstand zwischen den Personen einzuhalten -  Mindestabstand 1,5 Meter. Die Sitzung wurde deshalb in den Saal des Kolpinghauses in Neuburg verlegt. Die Bestuhlung wird so angeordnet, dass alle Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,5 Metern halten. Die Sitzung findet grundsätzlich öffentlich statt. Jedoch ist die Anzahl der Zuhörerplätze begrenzt, um ausreichend Platz zwischen den Zuhörern zu gewährleisten. Aus diesem Grund findet eine Einlasskontrolle statt. Zudem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Betreten des Kolpinghauses Pflicht. Im Eingangsbereich werden Mittel zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt, da kein Handwaschbecken in unmittelbarer Umgebung ist. Um Ansteckungsketten gegebenenfalls nachverfolgen zu können, müssen nicht nur die Gremiumsmitglieder, sondern auch die Besucher und die Presse eine Selbsterklärung mit Angabe von Kontaktdaten abgeben, die nach vier Wochen wieder vernichtet wird".

Gooss ergänzt: "Entsprechend des Hinweises des Bayerischen Innenministeriums werden nur Themen auf die Tagesordnung genommen, die für die Handlungsfähigkeit des  Kreistags zwingend geboten sind".

Im Landkreis Pfaffenhofen gab es ebenfalls keine Covid-19-Testungen von Kreisräten und Medienvertretern bei der dortigen konstituierenden Kreistagssitzung.

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