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Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember warnt die Bundesvereinigung Lebenshilfe vor Einsparungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Organisation stellt den Zusammenhang von Leistungen zur Teilhabe und grundrechtlich geschützter Gleichberechtigung in den Mittelpunkt – und reagiert damit auf die laufende Debatte über den Abbau von Sozialleistungen.
„Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe – und Teilhabe ist Menschenrecht“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. Sie wendet sich gegen pauschale Kürzungsforderungen und den wiederkehrenden Hinweis auf steigende Ausgaben in diesem Bereich. Der Subtext solcher Debatten sei, Menschen mit Behinderung und ihre Familien kosteten „zu viel“.
Nach Darstellung der Lebenshilfe erhalten Menschen mit Behinderung in der Regel lediglich bedarfsgerechte Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Nicht selten müssten Betroffene ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Dabei verweise die Organisation auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligungen wegen einer Behinderung ausdrücklich verbietet.
Die wachsenden Ausgaben der Kommunen, auch in der Eingliederungshilfe, seien vor allem Folge von Inflation und Tariflohnentwicklung, so die Lebenshilfe. Diese Kostensteigerungen könnten daher keine Grundlage dafür sein, Leistungen zur Teilhabe zu begrenzen oder abzubauen.
Um die Bedeutung der Eingliederungshilfe sichtbar zu machen, kündigt die Bundesvereinigung für Anfang 2026 eine bundesweite Kampagne an. Unter dem Motto „Teilhabe ist Menschenrecht!“ wollen die 472 örtlichen Lebenshilfe-Vereinigungen konkrete Angebote und Hilfen vorstellen, die für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen zum Alltag gehören – von Assistenzleistungen über Wohnangebote bis hin zu Unterstützung im Arbeitsleben.
Schmidt warnt vor den Folgen eines möglichen Rückbaus: In einer Demokratie müssten alle dazugehören und teilhaben können. Wenn Inklusion und Teilhabeleistungen beschnitten würden, drohten Exklusion und Ausgrenzung. Dazu dürfe es nicht kommen.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
