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Lohnuntergrenze wird angehoben

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein weiterer Anstieg ist bereits beschlossen: Ab Januar 2027 soll die Lohnuntergrenze bei 14,60 Euro liegen. Darauf einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission im vergangenen Sommer.

Von der Erhöhung profitieren nach Angaben der Gewerkschaften rund 6,6 Millionen Beschäftigte. Das entspricht gut 17 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Für Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten, bedeutet der Schritt ab 2026 ein Plus von rund 8,4 Prozent.

Besonders verbreitet ist der Mindestlohn im Dienstleistungssektor. Im Gastgewerbe arbeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigten zur gesetzlichen Lohnuntergrenze. Über alle Dienstleistungsberufe hinweg liegt der Anteil bei rund 19 Prozent. Regional zeigen sich Unterschiede: In den östlichen Bundesländern erhält mehr als jede fünfte beschäftigte Person den Mindestlohn.

Für Vollzeitbeschäftigte summiert sich die Erhöhung deutlich. Im Jahr 2026 liegt das Bruttoeinkommen rechnerisch rund 2.280 Euro höher als 2025. Mit dem weiteren Schritt zum Januar 2027 steigt das Plus auf etwa 3.700 Euro. Nach Einschätzung der Gewerkschaften fließt ein Großteil dieses zusätzlichen Einkommens direkt in den Konsum. Über einen Zeitraum von zwei Jahren ergibt sich demnach ein gesamtwirtschaftlicher Lohnzuwachs von rund 5,7 Milliarden Euro.

Rechtlich bleibt der Mindestlohn eine verbindliche Untergrenze. Arbeitgeber, die ihn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, machen sich strafbar. Es drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Betroffene können sich an Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollstellen wenden; auch eine Hotline des Bundesarbeitsministeriums steht zur Verfügung.

Zugleich verweisen Gewerkschaften darauf, dass der Mindestlohn keine Alternative zu Tarifverträgen sei. Dauerhaft höhere Löhne ließen sich nur über Tarifbindung erreichen, deren Bedeutung in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist.

Die Mindestlohnkommission, die paritätisch mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt ist, entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Lohnuntergrenze. In ihrem Beschluss vom Juni 2025 berücksichtigte sie erstmals ausdrücklich das sogenannte 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten. Diese Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den beschlossenen Erhöhungen nähert sich der Mindestlohn dieser Schwelle an.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes; redaktionell bearbeitet.

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