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Macht braucht Kontrolle

Macht braucht Kontrolle

O-T(h)öne gibt Fraktionen und Gruppierungen im Ingolstädter Stadtrat, sowie ausgewählten Personen des gesellschaftlichen Lebens und aus dem journalistischen Bereich, in der Rubrik "Aus fremder Feder", die Möglichkeit eines Gastkommentars zur Ingolstädter Kommunalpolitik. Das Thema ist durch den Gastkommentator frei wählbar, ebenso die Länge des Textes. Die Veröffentlichung erfolgt nicht redigiert und ungekürzt. Die Verantwortung für den Inhalt trägt allein der Verfasser des Gastkommentars.

Gastkommentar von Christian Lange, Stadtrat der BGI

Der Ingolstädter Stadtrat hat sich in dieser Woche konstituiert, die weiteren Bürgermeister gewählt und sämtliche Sitze in den Ausschüssen und Verwaltungs- und Aufsichtsräten besetzt. Damit sind alle Ausschüsse und Gremien der Stadt Ingolstadt und ihrer Gesellschaften wieder besetzt. Nächste Woche beginnen bereits die Sitzungen dieser Gremien und ich hoffe, dass wir bald eine Schulung für alle Stadträtinnen und Stadträte durchführen werden, in denen sie intensiv in ihre Pflichten und Aufgaben als Verwaltungs- und Aufsichtsräte eingearbeitet werden. Die maßgebenden gesetzlichen Normen sind recht deutlich. In Art. 30 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es: „Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung ...“. Auch in anderen gesetzlichen Bestimmungen und in den Unternehmenssatzungen der Beteiligungsgesellschaften wird die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats festgeschrieben und definiert.

Diese Aufgabe ist komplex und manches Mal auch mit viel Arbeit verbunden, denn die Akteneinsicht und Prüfung der Unterlagen oder die Erstellung von Fragen, wenn Vorgänge in einer Gesellschaft unklar sind, sowie die Kommunikation mit der Geschäftsführung kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Aber es ist unsere Pflicht.

Macht braucht immer Kontrolle unabhängig davon, wo und von wem sie ausgeübt wird. Das bedeutet, dass wir Stadträte als Vertretung der Bürger der Stadt diese Kontrolle ausüben müssen. Dafür ist es wichtig zuzuhören, nachzufragen bei Unklarheiten und ab und zu Vorschläge der Stadtspitze oder einer Geschäftsführung in den Beteiligungsunternehmen auch abzulehnen bzw. um eine Änderung oder Ergänzung der Vorlage zu bitten. Das richtige Kontrollieren und Überwachen will gelernt sein, deswegen plädiere ich dafür, dass das Beteiligungsmanagement der Stadt Ingolstadt baldmöglichst Schulungen zu den Aufgaben eines Aufsichts- und Verwaltungsrats anbietet.

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