Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund vor einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe. Die wirtschaftliche Lage treffe Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte besonders, heißt es aus dem Verband.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisiert, viele Betroffene würden aus Betrieben gedrängt und fänden schwerer zurück in Arbeit. Trotz guter Qualifikationen seien sie nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung. Der Gewerkschaftsbund sieht darin ein strukturelles Defizit.
Piel wirft Unternehmen vor, den besonderen Kündigungsschutz oder vorgeschriebene Wiedereingliederungsverfahren zu umgehen – etwa durch Aufhebungsverträge. Der DGB fordert deshalb, dass die Schwerbehindertenvertretung bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden müsse. Was für Kündigungen ohne ihre Anhörung gelte, solle auch für Aufhebungsverträge gelten.
Für Beschäftigte, die nach längerer Erkrankung zurückkehren, verlangt der Verband einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer arbeiten wolle, dürfe nicht per Aufhebungsvertrag aus dem Unternehmen gedrängt werden. Der Gewerkschaftsbund verweist auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit als Menschenrecht festschreibt.
Die Gewerkschaften kündigen an, weiter Druck zu machen, bis diese Standards durchgesetzt werden.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
