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Zum Jahresende 2024 befanden sich nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 147 100 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Damit blieb die Zahl der Auszubildenden in der Pflege nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr, als 146 900 Personen in einer solchen Ausbildung waren. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge stieg jedoch um 9 Prozent auf rund 59 500. Dies entspricht einem Zuwachs von 5 100 Verträgen im Vergleich zum Vorjahr.
Der Frauenanteil in der Pflegeausbildung blieb weiterhin hoch. Zum Jahresende 2024 waren 108 700 der Auszubildenden weiblich. Das entspricht einem Anteil von 74 Prozent. Die Zahl der weiblichen Auszubildenden sank im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozent oder 1 200 Personen. Gleichzeitig stieg die Zahl der männlichen Auszubildenden um 4 Prozent auf 38 400. Im Jahr 2020, als die generalistische Pflegeausbildung eingeführt wurde, lag der Frauenanteil bei 76 Prozent. Seitdem blieb die Verteilung weitgehend stabil.
Erstmals wurden vorläufige Zahlen zu Studierenden im Bereich Pflege erhoben. Zum Jahresende 2024 befanden sich rund 1 200 Personen in einem Pflegestudium an Hochschulen. Darunter waren etwa 700 Studienanfängerinnen und -anfänger.
Die generalistische Pflegeausbildung wurde 2020 auf Basis des Pflegeberufereformgesetzes eingeführt. Sie ersetzt die bisherigen getrennten Ausbildungsberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und findet an Pflegeschulen sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen statt. Sie gehört nicht zum dualen Ausbildungssystem.
Zusätzlich zur beruflichen Ausbildung gibt es die Möglichkeit eines Pflegestudiums an Hochschulen. Seit 2024 wird dieses Studium durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz finanziert und vergütet. Das Studium umfasst praktische und theoretische Inhalte und schließt mit einem Bachelor ab. Die staatliche Prüfung zur Berufszulassung ist in das Studium integriert. Absolventinnen und Absolventen dürfen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in Verbindung mit ihrem akademischen Abschluss führen.
Die Daten beruhen auf der amtlichen Datenerhebung nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung. Endgültige Ergebnisse zu den Auszubildenden in der Pflege und zu weiteren Merkmalen werden voraussichtlich im Juli 2025 veröffentlicht. Dann sollen auch erstmals vollständige Zahlen zu den Pflegestudierenden vorliegen.
Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes .
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