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Der GKV-Spitzenverband hat seinen achten Bericht über Fehlverhalten im Gesundheitswesen veröffentlicht. Demnach sind der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in den Jahren 2022 und 2023 Schäden in Höhe von über 200 Millionen Euro entstanden. Dies stellt einen neuen Höchststand dar, nachdem der Schaden in den Jahren 2020 und 2021 bei 132 Millionen Euro lag. Die Zahl der eingegangenen Hinweise stieg um rund 21 Prozent auf 49.982. Von offenen Forderungen in Höhe von rund 92 Millionen Euro konnten etwa 35 Prozent mehr als im Vorzeitraum gesichert werden.
Laut dem Vorstand des GKV-Spitzenverbandes fehlen die dreistelligen Millionenschäden der Versorgung und es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Fehlverhalten werde seit über 20 Jahren bekämpft, doch verhinderten gesetzliche Vorgaben den Einsatz moderner Technik. Die Krankenkassen fordern daher die Möglichkeit, Abrechnungsdaten zentral zusammenzuführen und Künstliche Intelligenz einzusetzen, um kriminelle Muster zu erkennen.
Alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind von Fehlverhalten betroffen. Hauptsächlich handelt es sich um Luftbuchungen, nicht qualifiziertes Personal, unzulässige Zusammenarbeit oder Urkundenfälschung. Besonders betroffen ist die Pflegeversicherung. Nahezu 50 Prozent aller externen Hinweise betrafen Delikte in diesem Bereich. Der finanzielle Schaden in der Pflege belief sich auf über 62 Millionen Euro, davon konnten 21 Millionen Euro gesichert werden.
Die größten finanziellen Schäden traten im Bereich der Arznei- und Verbandmittel auf. Dort entstand ein Schaden von knapp 86 Millionen Euro, bei gesicherten Forderungen von rund 37 Millionen Euro. Vor allem professionell gefälschte Papierrezepte führten zu hohen Verlusten. Trotz Warnungen der Kassen werden gefälschte Verordnungen für teure Medikamente wie Ozempic, Mounjaro, Fentanyl oder Tilidin immer häufiger eingelöst. Auch wenige Fälle verursachen dabei hohe Summen. Der zunehmende Einsatz des eRezepts soll diese Form des Betrugs künftig erschweren.
Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes.
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