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Nachbesserungsbedarf bei Wohngemeinnützigkeit

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der „neuen Wohngemeinnützigkeit“ durch die Bundesregierung. „Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel klar zur Wiedereinführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit verpflichtet, und zwar mit Steuervorteilen und Investitionszuschüssen. Dafür gibt es gute Gründe. Die aktuelle Regelung allerdings erreicht weder eine nennenswerte Anzahl an Unternehmen, noch sieht sie Investitionszuschüsse vor. So droht die Bundesregierung an ihrer eigenen Zielsetzung zu scheitern, für eine neue Dynamik am Bau und die dauerhafte Sozialbindung von bezahlbarem Wohnraum zu sorgen“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. 

Bereits im Juni 2024 hatte das Bundeskabinett Regelungen zur neuen Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Am Mittwoch sollen diese Regelungen als Teil des Jahressteuergesetzes im Deutschen Bundestag beraten werden. Demnach sollen sozial ausgerichtete Unternehmen, Vereine oder Stiftungen, die dauerhaft vergünstigten Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen anbieten, von den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Die Bundesregierung rechnet damit, dass nur etwa 100 Unternehmen mit 105.000 Wohnungen davon erfasst werden.

ver.di hält den Kompromiss in der Bundesregierung für völlig unzureichend: „Von einer echten Wohngemeinnützigkeit kann nicht die Rede sein – hier muss die Bundesregierung erheblich nachbessern, wenn sie echte Entlastungen für Mieterinnen und Mieter und eine echte Belebung auf dem Wohnungsmarkt schaffen will“, betonte Werneke. Eine echte Wohngemeinnützigkeit müsse für alle gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen attraktiv sein. Dafür brauche es aber, neben Investitionszuschüssen, die Möglichkeit begrenzter Renditen zur Bildung von Eigenkapital. 

Quelle: ver.di

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