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Neue Regeln und Vorteile für Zahngesundheit

Die AOK Ingolstadt erweitert ab dem Jahr 2025 ihre Leistungen im Bereich der Zahngesundheit. Wie Ulrich Resch, Direktor der AOK Ingolstadt, mitteilt, haben Versicherte ab 18 Jahren künftig die Möglichkeit, zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkasse bezuschusst diese Maßnahme mit bis zu 50 Euro pro Behandlung. Ziel dieser Leistungserweiterung ist es, die Zahngesundheit der Versicherten zu fördern und präventiven Maßnahmen mehr Gewicht zu verleihen.

Die professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge, da sie schwer zugängliche Stellen im Mund erreicht, die mit der herkömmlichen Zahnbürste oft unzureichend gereinigt werden. Diese Prozedur, die von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt wird, ergänzt die tägliche Mundhygiene und trägt dazu bei, die Basis für eine langfristige Zahngesundheit zu schaffen. Neben der gründlichen Reinigung erhalten die Patienten zudem wertvolle Hinweise zur Verbesserung ihres persönlichen Hygieneverhaltens.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Verwendung von Amalgam. Seit Jahresbeginn 2025 ist das quecksilberhaltige Material in der Europäischen Union weitgehend verboten, um die Umwelt vor Quecksilberbelastungen zu schützen. Gesetzlich Versicherte können jedoch weiterhin kostenfreie Zahnfüllungen erhalten. Die AOK garantiert ihren Versicherten, dass diese Behandlungen mit modernen, quecksilberfreien Materialien durchgeführt werden. Wie Resch betont, sollen intakte Amalgamfüllungen nicht ausgetauscht werden, da das Verbot vor allem zukünftige Belastungen verhindern soll. Ausnahmen sind lediglich bei zwingenden medizinischen Indikationen möglich, bei denen der Einsatz von Amalgam weiterhin erlaubt bleibt.

Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der AOK-Direktion Ingolstadt.

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