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Neuer Ladenschluss: Zusätzliche Belastungen für Beschäftigte

Der Bayerische Landtag hat ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. Es schafft neue Freiheiten – und bringt zugleich bewährte Schutzregelungen ins Wanken.

Am vergangene Woche stimmten CSU und FREIE WÄHLER im Landtag für eine umfassende Reform des bayerischen Ladenschlussgesetzes. SPD und AfD lehnten ab, die Grünen enthielten sich. Künftig dürfen Verkaufsstellen in Bayern montags bis samstags zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Die Regelung entspricht einer langjährigen Forderung von Gewerkschaften und Kirchen – doch der Jubel bleibt verhalten.

Denn das neue Gesetz erlaubt zahlreiche Ausnahmen. Kritiker sprechen von einer schleichenden Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Die Gemeinden können künftig bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr selbst durch Rechtsverordnung freigeben – ein „besonderer Anlass“ genügt. Der Gesetzestext sieht sogar vor, diesen Anlass grundsätzlich zu vermuten. Rechtliche Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit solcher Öffnungen dürften damit deutlich schwieriger werden.

Zusätzlich können Orte mit touristischer Bedeutung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr Ladenöffnungen erlauben – auch das ohne Genehmigung durch das Arbeitsministerium. Die Kriterien dafür sind vage formuliert. Es genügt etwa, dass der Ort über ein „besonderes Freizeitangebot“ verfügt.

Eine weitere Neuerung betrifft sogenannte digitale Kleinstsupermärkte. Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern Fläche dürfen künftig rund um die Uhr geöffnet haben – auch an Sonntagen. Vorgesehen ist ein Verbot von Personaleinsatz, doch mit Verweis auf das Arbeitszeitgesetz sind Ausnahmen für Reinigung, Wartung und Bestückung möglich. Gewerkschaften befürchten, dass diese Regelung dazu führt, dass Beschäftigte auch sonntags regelmäßig eingesetzt werden – entgegen dem eigentlichen Schutzziel.

Die Auswirkungen könnten weitreichend sein. Gerade große Handelskonzerne dürften von der Regelung profitieren und bestehende Standorte entsprechend umbauen. Für kleinere Nahversorger – insbesondere im ländlichen Raum – könnte das zur wirtschaftlichen Bedrohung werden.

Auch die Öffnungszeiten an Werktagen werden weiter gelockert. Bis zu achtmal im Jahr dürfen Kommunen sogenannte lange Einkaufsnächte bis 24 Uhr erlauben. Weitere vier Nachtöffnungen können die Händler selbst anmelden. Ein Mitspracherecht der Beschäftigten ist dabei nicht vorgesehen.

Der DGB Bayern kritisiert die Neuregelung scharf. Vorsitzender Bernhard Stiedl sagte: „Das neue Gesetz belastet vor allem die Beschäftigten im Einzelhandel – in Bayern sind das rund eine halbe Million Menschen, über 70 Prozent davon Frauen.“ Anstatt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, schaffe der Gesetzgeber neue Belastungen, so Stiedl.

Auch bei der Kontrolle des Gesetzes gibt es Veränderungen. Künftig sind die Kommunen weitgehend selbst für die Überwachung der Einhaltung zuständig – dieselben Gemeinden, die in der Vergangenheit bereits mehrfach durch rechtswidrige Sonntagsöffnungen aufgefallen waren. Zugleich wird der Zugang zu gerichtlicher Überprüfung erschwert: Beschwerden müssen nun auf kommunaler Ebene erfolgen. Eine landesweite Normenkontrolle ist kaum mehr möglich.

Der Schutz der Beschäftigten, so die Gewerkschaften, bleibt dagegen unverändert schwach. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Belastung durch Nacht- und Sonntagsarbeit seien ignoriert worden. Auch für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung im Haushalt gebe es keine echten Ausnahmen.

ver.di bereitet derzeit rechtliche Schritte vor. Noch im Herbst soll ein Hearing mit Arbeitsrechtsexperten, Betriebsräten und Bündnispartnern stattfinden. Ziel sei es, besonders kritische Passagen des Gesetzes verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Die Bayerische Staatsregierung sieht in der Reform einen zeitgemäßen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und Verbraucherschutz. Für viele Betroffene bedeutet sie jedoch vor allem eines: mehr Arbeitszeit an Abenden und Sonntagen – und weniger Raum für Erholung.

Die Berichterstattung erfolgte unter Verwendung von Pressemitteilungen der Gewerkschaft ver.di und des DGB Bayern.

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