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Die Stadt Ingolstadt nennt einen groben Zeitpunkt für die Ausschreibung des neuen Umweltreferats. Zu der Kritik aus dem Stadtrat bleibt ihre Antwort dagegen an mehreren Stellen unkonkret. Die Verwaltung verweist auf laufende Abstimmungen, rechtliche Grundlagen und bisherige Verfahren. Auf zentrale Kritikpunkte geht sie nicht näher ein.
Die Kritik betrifft Fristen, Ablauf und Anforderungsprofil. Die FREIEN WÄHLER hatten beanstandet, dass den Fraktionen für Rückmeldungen zum Ausschreibungsentwurf nur wenige Tage geblieben seien. Dazwischen lagen Wochenende, Feiertage und Ferienzeit. Auch die AfD-Fraktion hatte das Verfahren aufgegriffen.
Das Nachrichtenportal O-T(h)öne hatte die Stadt deshalb am 27. Mai gefragt, wie sie mit der Kritik umgeht, ob Entwurf, Zeitplan oder Anforderungsprofil noch einmal überprüft werden und warum die Rückmeldefrist so gewählt wurde. Die Antwort bleibt in wesentlichen Punkten allgemein.
Erst nach einer abermaligen Nachfrage teilte die Stadt mit, der Stadtrat habe am 13. Mai die Wiedergründung eines Referats für Umwelt, Nachhaltigkeit und Transformation beschlossen. Die öffentliche Ausschreibung der Leitungsstelle werde vorbereitet. Beides ist hinlänglich bekannt. Nach den Pfingstferien soll eine Veröffentlichung erfolgen. Der Zeitplan für Ausschreibung und Auswahlverfahren befinde sich noch in interner Abstimmung. Fraktionen und Gruppierungen würden, wie bei Leitungsfunktionen üblich, eingebunden.
Nicht beantwortet wird, ob die Verwaltung die kurze Rückmeldefrist für ausreichend hält. Auch eine Begründung für die Frist nennt sie nicht. Offen bleibt ebenso, ob die Kritik aus dem Stadtrat zu Änderungen am Ausschreibungsentwurf, am Zeitplan oder am Anforderungsprofil führt.
Einen Punkt beantwortet die Stadt konkreter: die umstrittene Öffnung des Anforderungsprofils. Nach Darstellung der Verwaltung müssen berufsmäßige Stadtratsmitglieder, also hauptamtliche Referenten, nicht zwingend einen passenden Studienabschluss vorweisen. Auch eine mindestens dreijährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung im künftigen Aufgabenbereich könne ausreichen. Das bayerische Kommunalrecht lasse solche alternativen Voraussetzungen zu, um einen breiteren Bewerberkreis zu ermöglichen. Bei einem Umweltreferat sei der berufliche Hintergrund weniger eindeutig festgelegt als etwa bei Finanzen, Bauen oder Soziales.
Gerade diese Öffnung war Teil der Kritik am Verfahren aus dem Stadtrat. Die Stadt erklärt damit, warum sie aus ihrer Sicht zulässig ist. Sie legt aber nicht konkret dar, nach welchen fachlichen Kriterien das Anforderungsprofil entwickelt wurde und ob es wegen der Einwände noch verändert wird.
Auch zur Ergebnisoffenheit bleibt die Antwort pauschal. Die Stadt verweist auf die bei Referentenbesetzungen seit Jahren praktizierten Rahmenbedingungen. Diese gewährleisteten im Sinne der Bestenauslese ein transparentes, ergebnisoffenes und rechtssicheres Verfahren. Welche Schritte dies konkret absichern sollen, etwa bei Vorauswahl, Bewertung oder Information des Stadtrats, führt die Verwaltung nicht aus.
Wann die Auswahlentscheidung fällt und wann die neue Referatsleitung ihr Amt antreten könnte, bleibt offen. Der Aufbau des Referats solle erst nach Wahl und Dienstantritt schrittweise erfolgen.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.