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OB Kern und das Abstimmungschaos im Stadtrat

Es war der Moment, in dem ein Verfahren sichtbar aus der Spur geriet. In der gestrigen Sitzung des Ingolstädter Stadtrats war bei Tagesordnungspunkt 19 bereits abgestimmt worden: Der Antrag von Christian Lange (UWG), die Beratung über das geplante Umweltreferat zu beenden und den Tagesordnungspunkt abzusetzen, wurde mehrheitlich angenommen, bei sieben Gegenstimmen. Doch Oberbürgermeister Michael Kern (CSU) ging nicht zum nächsten Punkt über. Stattdessen kündigte er eine „Abstimmung in der Sache“ an — also genau das, was der eben angenommene Geschäftsordnungsantrag eigentlich verhindern sollte.

Aufgerufen war der Antrag der AfD-Fraktion, die Schaffung eines neuen Umweltreferats nicht weiterzuverfolgen. Bernd Kuch, berufsmäßiger Stadtrat schilderte zunächst den Stand. Der Stadtrat hatte das Referat bereits am 13. Mai beschlossen. Die Verwaltung hatte daraufhin die Ausschreibung der Referentenstelle vorbereitet, mit den Fraktionen abgestimmt und veröffentlicht. Kuch sagte, die Verwaltung habe „bis heute alles dafür getan“, diesen Beschluss umzusetzen. Würde der Stadtrat umsteuern, blieben nach seiner Darstellung vor allem die Kosten einer vergeblichen Ausschreibung im Umfang einiger tausend Euro.

Dann begann das eigentliche Durcheinander. Lange stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung. Sein Antrag zielte nicht auf die Sache selbst, also nicht auf die Frage Umweltreferat ja oder nein. Er beantragte, „die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt jetzt zu beenden“, und begründete das mit § 58 Absatz 4 der Geschäftsordnung. Ein bereits behandelter Gegenstand dürfe demnach nur dann erneut aufgegriffen werden, wenn neue gewichtige Tatsachen oder Gesichtspunkte vorlägen. Die sah Lange nicht. Am Ende formulierte er seinen Antrag noch deutlicher: „Deswegen beantrage ich den Tagesordnungspunkt abzusetzen.“

Oskar Lipp (AfD) widersprach. Er verlangte eine Abstimmung über den AfD-Antrag selbst. Es gehe nicht um eine bloße Wiederholung der alten Debatte, sondern um die Aufhebung beziehungsweise Nichtweiterverfolgung eines früheren Beschlusses. „Sonst wäre er gar nicht auf die Tagesordnung gekommen“, sagte Lipp. Die Verwaltung habe den Antrag schließlich zugelassen.

Schon die Einleitung der Abstimmung geriet unscharf. Kern sagte zunächst sinngemäß, bei Zustimmung zu Langes Geschäftsordnungsantrag werde abgestimmt, anschließend werde zum Antrag der AfD gefragt. Dann korrigierte er: „Wir machen erst den Geschäftsordnungsantrag.“ Damit war der Abstimmungsgegenstand klar: nicht das Umweltreferat, nicht der AfD-Antrag, sondern Langes Antrag, die Beratung zu beenden und den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Kern fragte, wer dafür sei, dem Geschäftsordnungsantrag stattzugeben. Das Ergebnis stellte er als Mehrheit fest: „Haben alle eigentlich weitgehend zugestimmt. Mehrheitlich.“ In der Gegenprobe wurden sieben Gegenstimmen gezählt. Damit war der Geschäftsordnungsantrag angenommen. Die Beratung hätte damit beendet, der Tagesordnungspunkt abgesetzt sein müssen.

Genau das geschah aber nicht. Unmittelbar nach der festgestellten Mehrheit sagte Kern: „Und dann machen wir jetzt die Abstimmung in der Sache.“ Plötzlich sollte also über den AfD-Antrag abgestimmt werden, obwohl der Stadtrat gerade beschlossen hatte, die Beratung zu beenden und den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Der Stadtrat diskutierte damit nicht mehr über das Umweltreferat, sondern darüber, ob eine gerade getroffene Verfahrensentscheidung überhaupt galt.

Statt zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, blieb das Gremium im selben Punkt. Kern sprach davon, die Situation „bereinigen“ zu wollen. Man müsse das „nochmal aufarbeiten“, es gebe „relativ hohe Emotionen“. Karl Ettinger (FDP) erinnerte daran, dass sich der Stadtrat Regeln gegeben habe. Über das Umweltreferat sei bereits entschieden worden. „Wir haben es abgestimmt und es war eindeutig“, sagte er. Man müsse mit dem Ergebnis leben.

Dann wurde Stadtdirektor Wolfgang Huber von Kern um Einordnung gebeten. Er sprach von einer „Konfliktlage“. Dass der AfD-Antrag auf der Tagesordnung stehe, könne bedeuten, dass man neue Gesichtspunkte angenommen habe. Oder man habe offengelassen, ob solche Gesichtspunkte vorlägen, und wolle nun den Stadtrat darüber befinden lassen. Hubers erste Einordnung schloss den Vorgang nicht, sondern ließ mehrere Wege offen.

Lipp blieb bei seiner Linie. Er erklärte, er sei mit dem Ablauf nicht einverstanden. Es gebe einen Antrag, „über den muss grundsätzlich abgestimmt werden“. Wer nicht darüber abstimmen wolle, könne „gerne auf Toilette gehen“. Als neue Gesichtspunkte nannte er unter anderem die inzwischen laufende Ausschreibung und Rückmeldungen zum geplanten Referat.

Aus der Mehrheit kam die gegenteilige Bewertung. Die Haushaltslage sei schwierig, aber nicht neu. Die politischen Argumente seien bekannt. Neue gewichtige Tatsachen seien nicht erkennbar. Aus dieser Sicht war der Ablauf bereits vollständig: Antrag auf der Tagesordnung, Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung gestellt, Mehrheit dafür festgestellt.

Trotzdem suchte Kern einen weiteren Weg. Er erklärte, er habe sich beim Hauptamtsleiter und beim Stadtdirektor erkundigt. Auch er habe als Mitglied des Stadtrats ein Antragsrecht. Er könne beantragen, „dass wir das Referat wie beschlossen einführen“. Damit stand plötzlich ein mündlicher Gegenantrag des Oberbürgermeisters im Raum.

Markus Reichhart (FREIE WÄHLER) widersprach deutlich. „Das schmeißt die gesamte Gemeindeordnung“, sagte er. Lange habe einen Beschluss formuliert, der Stadtrat habe darüber abgestimmt, nun komme Kern noch einmal mit einem mündlichen Antrag. „Da machen wir uns ganz schön lächerlich.“

Der Hauptamtsleiter hielt dem entgegen, Kern habe als Mitglied des Stadtrats grundsätzlich ein Antragsrecht. Da der Tagesordnungspunkt Umweltreferat aufgerufen sei, könne er dazu einen mündlichen Antrag stellen. Reichhart blieb bei seinem Einwand. Wichtig sei die Feststellung, dass der AfD-Antrag „von der Tagesordnung weg“ sei. Man habe ihn „mit Beschluss der Mehrheit des Stadtrates“ kassiert. „Das ist Fakt.“

Damit war das Chaos vollständig sichtbar: Erst wurde über die Beendigung der Beratung und die Absetzung des Tagesordnungspunktes abgestimmt. Dann wurde trotzdem weiterberaten. Dann wurde eine Sachabstimmung angekündigt. Dann wurde ein neuer Antrag des Oberbürgermeisters erwogen. Und zugleich stand die Aussage im Raum, der ursprüngliche AfD-Antrag sei durch Mehrheitsbeschluss bereits erledigt.

Kern hielt dennoch fest, es seien „neue Gesichtspunkte“ genannt worden. Zugleich räumte er die Unsicherheit selbst ein. Bei der Juristerei sei es „wie auf hoher See“. Dann unterbrach er die Sitzung für zehn Minuten.

Nach der Pause fiel die Bewertung der Verwaltung deutlich enger aus. Huber erklärte, ein bereits behandelter Antrag könne nur dann in einer späteren Sitzung erneut aufgegriffen werden, wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt seien: Der Punkt müsse auf der Tagesordnung stehen, und es müssten neue gewichtige Gründe oder Sachverhalte vorliegen. Ersteres sei der Fall. Letzteres nicht. „Und damit kann der Antrag in der Sache nicht abgestimmt werden“, sagte Huber.

Damit war die Sitzung wieder dort angekommen, wo sie schon nach der Abstimmung über Langes Geschäftsordnungsantrag hätte sein können. Der AfD-Antrag wurde nicht in der Sache abgestimmt. Kern stellte auch seinen eigenen Antrag nicht mehr. Lipp blieb bei seiner Auffassung, es habe neue Erkenntnisse gegeben, nahm die Bewertung aber zur Kenntnis. Danach ging der Stadtrat zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Für die Rechtssicherheit war der Vorgang heikel. Geschäftsordnungsbeschlüsse sind keine bloßen Hinweise, sondern Verfahrensentscheidungen des Gremiums. Wenn der Stadtrat mehrheitlich beschließt, eine Beratung zu beenden und einen Tagesordnungspunkt abzusetzen, muss klar sein, welche Wirkung dieser Beschluss hat. Genau diese Klarheit fehlte bis zum Ende der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt: Der angenommene Geschäftsordnungsantrag stand im Raum, zugleich wurde weiter beraten, eine Sachabstimmung angekündigt und ein neuer Antrag des Oberbürgermeisters erwogen.

Zurück blieb ein Ablauf, der mehr über den Zustand des Verfahrens erzählte als über das Umweltreferat. Die Geschäftsordnung soll Sitzungen ordnen und Rechtssicherheit schaffen. Hier wurde sie selbst zum Streitgegenstand. Dass der Stadtrat diese Regeln selbst beschlossen und erst jüngst geändert hat, macht den Vorgang nicht kleiner. Eine Schulung zur eigenen Geschäftsordnung könnte nach diesem Nachmittag nicht nur dem gesamten Stadtrat guttun, sondern auch der Stadtspitze.

Nun bleibt abzuwarten, ob der Vorgang der Rechtsaufsicht bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt wird — und ob diese den Ablauf als bloße Verfahrensverwirrung oder als rechtlich relevanten Fehler bewertet.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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