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(ot) Sozialhilfeausgaben in Höhe von 4,64 Millionen Euro über Plan im Landkreis Pfaffenhofen

(ot) Sozialhilfeausgaben in Höhe von 4,64 Millionen Euro über Plan im Landkreis Pfaffenhofen

(ot) Die Nettobelastung in der Sozialhilfe betrug für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Jahr 2022 462.400 Euro. „Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 293.000 Euro oder gut 173 %“, berichtet Sozialamtsleiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2022. Wie der Sozialamtsleiter erläutert, würden die Nettoausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhaltsverpflichtungen grundsätzlich sehr schwanken. „Von 2018 bis 2021 war ein klarer Abwärtstrend zu erkennen, der sich nun in einen deutlichen Anstieg umwandelte“, so Emmer.

Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind zuletzt von rund 199.000 Euro in 2020 auf 169.000 Euro in 2021 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen stand. „Zum Jahresende 2022 bilanzierten wir Gesamtausgaben in Höhe von rund 365.000 Euro, zumal die Fallzahl um 41 Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften auf 69 gestiegen ist“, so der Sozialamtsleiter.

Die Belastung pro Einwohner ist bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfeaufwendungen somit auch angestiegen, und zwar von 1,30 Euro in 2021 auf 3,50 Euro je Einwohner in 2022 (2020: 1,55 Euro, 2019: 2,15 Euro, 2018: 3,21 Euro).

Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2022 bei fast 4,87 Mio. Euro. Das bedeutet gegenüber 2021 mit 4,32 Mio. Euro (2020: 3,79 Mio. Euro) einen Anstieg um 12,7 %.

Siegfried Emmer: „Diese Ausgaben überstiegen somit die Höhe von 4,64 Mio. Euro, die noch im November 2022 für den Sozialausschuss kalkuliert wurde, und stellen dadurch einen neuen Höchststand dar.“

Zumindest eine positive Auswirkung auf den Kreishaushalt sei, dass für 2022 eine Bundesbeteiligungsquote von immerhin noch 67,4 % galt gegenüber 70,1 % in 2021. Somit würden in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr knapp 1,59 Mio. Euro als endgültige Ausgaben verbleiben.

Wie der Leiter des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2021 weiter angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2022 auf rund 3,3 Mio. Euro gegenüber 2,78 Mio. Euro im Jahr 2021. „Das bedeutet nach 2021 mit knapp 10 % gegenüber 2020 nun eine weitere Steigerung um 18,7 % in 2022 gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrung lässt sich dabei mit den gestiegenen Fallzahlen erklären, denn diese haben sich von 409 Ende 2021 auf 481 Ende 2022 erhöht (400 Ende 2020)“, so Emmer. Neben den angehobenen Regelsätzen habe in 2022 aber auch eine weitere Corona-Sonderzahlung im Juli mit 200 Euro pro Person die Summe der Leistungen erhöht. Eine große Rolle würden unverändert auch die Unterkunftskosten inklusive der steigenden Nebenkosten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungsbezieher spielen.

Bei diesen Leistungen handelt es sich um eine sogenannte Bundesauftragsverwaltung, dies bedeutet, der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 3,3 Mio. Euro belastet somit nicht den Landkreishaushalt.

Quelle: Die Erstellung des Artikels erfolgte unter Verwendung einer Pressemitteilung des Landratsamtes Pfaffenhofen.

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