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Raserei mit Todesfolge: Landgericht verhandelt erneut

Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der A9 bei Ingolstadt vom Oktober 2019 beschäftigt weiterhin die Justiz. Der damals 22-jährige Angeklagte war mit seinem BMW M4 trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h mit über 200 km/h unterwegs und kollidierte mit einem Audi A4, der auf die linke Spur gewechselt war. Der Audi-Fahrer wurde dabei tödlich verletzt.

Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Angeklagten zunächst wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Auf Revision des Angeklagten und der Nebenklage hob der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil auf. In einer erneuten Verhandlung wurde der Angeklagte zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Auch dieses Urteil wurde vom BGH aufgehoben, da das Landgericht teilweise zu Unrecht Feststellungen aus dem ersten Verfahren als bindend angesehen und somit notwendige eigene Feststellungen nicht getroffen hatte.

Nun wird der Fall ab dem 4. Februar 2025 erneut vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt verhandelt. Weitere Termine sind für den 18. und 25. Februar sowie den 18. März 2025 angesetzt.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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