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Referentenwahl: Beschlussfassung nicht Aufgabe des Ältestenrates

Im politischen Streit um die Wahl dreier Referenten im Ingolstädter Stadtrat geistert ein Satz durch die Stadt: Der Ältestenrat habe die Durchführung der Wahl beschlossen. Klingt amtlich – ist aber falsch.

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Stadtrats sitzt im Ältestenrat der Oberbürgermeister als Vorsitzender, dazu die Bürgermeister und Vertreter der Fraktionen und Gruppen. Getagt wird grundsätzlich hinter verschlossenen Türen. Aufgabe des Gremiums: den OB bei der Geschäftsführung unterstützen, zwischen den Fraktionen die Behandlung wichtiger Angelegenheiten abstimmen, Personalangelegenheiten erörtern, Auszeichnungen und Städtepartnerschaften beraten.

Beschließen darf der Ältestenrat damit nicht. Er berät, er bereitet vor, er schafft keine bindenden Fakten. Wer anderes behauptet, erfindet Kompetenzen, die die Geschäftsordnung nicht hergibt. So wird aus einer internen Gesprächsrunde plötzlich eine politische Rechtfertigung – und aus Beratung scheinbar Beschluss.

Bemerkenswert ist, wie bereitwillig manche Medien diese Lesart – „Der Ältestenrat hat beschlossen“ – übernommen haben, ohne selbst in die Geschäftsordnung zu schauen. Statt zu prüfen, wird wiederholt. Dabei hätte ein einziger Blick ins Regelwerk gereicht, um die politische Nebelmaschine zu enttarnen.

Worum es in der Sache geht: Drei Referentenposten – Personal, Bau und Wirtschaft – sollen noch in dieser Wahlperiode neu bestellt werden, obwohl ihre Amtszeiten erst 2026 enden. CSU und FREIE WÄHLER wollen verschieben, um Strukturen zu prüfen, Doppelzuständigkeiten abzubauen und angesichts der Finanzlage teure Vorfestlegungen zu vermeiden. Oberbürgermeister Michael Kern (CSU) sowie SPD und Grüne halten an der Abstimmung fest, wie sie in Pressemitteilungen deutlich machten. Kern verweist immer wieder auf den Beschluss des Älteenrates.

Die Entscheidung über die Referentenwahl liegt allein beim Stadtrat – öffentlich, transparent, nachvollziehbar. Alles andere ist eine politische Nebelkerze.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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