Referentenwahl: Beschlussfassung nicht Aufgabe des Ältestenrates
Im Streit um die Ingolstädter Referentenwahl wird immer wieder behauptet, der Ältestenrat habe die Abstimmung bereits beschlossen. Ein Blick in die Geschäftsordnung zeigt, was das Gremium darf: beraten.
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