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Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) im Bundestag hat die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, auf die Notwendigkeit hingewiesen, verschiedene Reformvorhaben im Gesundheitswesen stärker zu verzahnen. Besonders die anstehende Krankenhausreform, die Reform der ärztlichen Notfallversorgung und die des Rettungsdienstes müssten gemeinsam gedacht werden, um eine funktionierende Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung die dringende Reformbedürftigkeit der Notfallversorgung erkannt hat. Eine gelingende Reform ist essentiell, gerade weil sich die Krankenhausstrukturen wandeln und die Ambulantisierung im Gesundheitswesen voranschreitet“, so Reimann. Sie betont, dass die Bevölkerung in Notfällen weiterhin schnellen und verlässlichen Zugang zu medizinischer Versorgung benötigt. Dies müsse bei allen Reformvorhaben berücksichtigt werden.
Das Ziel der Notfallreform ist es, ein übergreifendes Versorgungsangebot für Akut- und Notfälle zu schaffen. Leitstellen, Integrierte Notfallzentren und die notdienstliche Akutversorgung sollen künftig eng miteinander vernetzt werden, um den Patientinnen und Patienten einen strukturierten Zugang zu bieten.
Reimann warnt jedoch vor möglichen Konflikten zwischen verschiedenen Gesetzesinitiativen. So könnten beispielsweise durch das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) knappe ärztliche Ressourcen zusätzlich belastet werden, da in den Arztpraxen mehr Leistungen erbracht werden müssten. Dies könnte zu einem Engpass in der Notfallversorgung führen, wenn gleichzeitig Reformen in diesem Bereich umgesetzt werden. „Die Bundesregierung muss klare Prioritäten setzen. Für eine erfolgreiche Krankenhausreform ist eine funktionierende Notfallversorgung unerlässlich“, betont Reimann.
Ein weiterer kritischer Punkt, den die AOK-Vorsitzende anmerkt, ist die bisher fehlende Einbindung des Rettungsdienstes in die Reformvorhaben. Der Rettungsdienst, so Reimann, sei ein integraler Bestandteil des Notfallsystems und müsse ebenfalls stärker reformiert werden. Sie fordert, dem Rettungsdienst erweiterte Kompetenzen und Ressourcen zu geben, damit er bereits am Einsatzort abschließend tätig werden könne. Dies würde auch das überlastete Personal in den Notaufnahmen entlasten.
Die Notfallreform sei daher nur ein erster Schritt in einem umfassenden Strukturwandel, der eine engere Verknüpfung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung sowie einem leistungsfähigen Rettungsdienst erfordere.
Quelle: AOK-Bundesverband.