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Regeln beschlossen, Verstöße bleiben folgenlos

Sie haben die Regeln beschlossen – und brechen sie im Wahlkampf. Rund 80 Wahlplakate mussten im laufenden Kommunalwahlkampf in Ingolstadt beanstandet werden, weil sie gegen die städtische Plakatierungsverordnung verstießen. Beschlossen wurde diese Verordnung vom Stadtrat selbst, also von jenen Parteien und politischen Gruppierungen, die nun um Mandate werben.

Die Zahlen stammen aus Auskünften der Stadt Ingolstadt an das Nachrichtenportal O-T(h)öne. Sie bestätigen, was bereits Ende Januar sichtbar war: Unzulässige Wahlplakatierung ist kein Randphänomen, sondern Teil des Wahlkampfalltags.

Kontrolle mit systemischer Lücke

Die Stadt kontrolliert die Einhaltung der Plakatierungsverordnung nach eigenen Angaben lediglich anlassbezogen und stichprobenartig. Eine flächendeckende Kontrolle aller Wahlplakate findet nicht statt, dementsprechend sind immer noch Verstöße vorzufinden. Zuständig ist der Außendienst des Tiefbauamts, unterstützt durch Verkehrsüberwachung und Straßenkontrolle sowie durch Hinweise aus der Bürgerschaft.

Auch die zentrale Vorgabe der Verordnung – maximal 500 Plakatstandorte pro Partei, Wählergruppe oder Kandidat – wird nicht systematisch überprüft. Eine Zählung aller Standorte ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Ob Parteien diese selbst gesetzte Obergrenze tatsächlich einhalten, weiß damit am Ende niemand.

Aufforderung, Frist, Ersatzvornahme

Werden unzulässig angebrachte Wahlplakate festgestellt, folgt ein standardisiertes Verfahren. Die verantwortlichen Parteien oder Gruppierungen werden schriftlich zur Entfernung innerhalb einer Frist aufgefordert. Bleibt eine Reaktion aus, entfernt die Stadt die Plakate selbst im Wege der Ersatzvornahme. Die abgenommenen Plakate werden eine Woche beim städtischen Bauhof zur Abholung bereitgehalten und anschließend entsorgt.

Zur aktuellen Stadtratswahl wurden auf diesem Weg rund 80 Plakate beanstandet. In etwa 20 Fällen reagierten die Verantwortlichen auch nach Fristsetzung nicht, sodass die Stadt selbst eingreifen musste. Nach Einschätzung des zuständigen Tiefbauamts bewegen sich diese Zahlen „im üblichen Rahmen“ früherer Wahlen – belastbare Vergleichszahlen nennt die Stadt jedoch nicht. Entsprechende Statistiken würden nicht geführt.

Verstöße ohne Kosten, ohne Bußgeld

Auffällig ist weniger das Verfahren als dessen Konsequenzen. Kosten für die Entfernung der Wahlplakate wurden nach Angaben der Stadt nicht erhoben. Das gilt für den laufenden Kommunalwahlkampf 2026 ebenso wie für die beiden unmittelbar zurückliegenden Wahlgänge – die Oberbürgermeisterwahl 2025 und die Bundestagswahl 2025. Begründet wird dies mit dem geringen Aufwand der Maßnahmen. Für weiter zurückliegende Wahlperioden kann die Stadt keine ausdrückliche Bestätigung geben. Mehrjährige Statistiken zu Kostenbescheiden oder Rechnungsstellungen existieren nicht.

Auch Bußgeldverfahren spielen in der Praxis keine Rolle. Zwar sieht die Plakatierungsverordnung Verstöße ausdrücklich als Ordnungswidrigkeiten vor und ermöglicht Geldbußen von bis zu 1.000 Euro. Nach Auskunft der Stadt bestand jedoch weder im aktuellen Kommunalwahlkampf noch bei den beiden vorangegangenen Wahlen Anlass zur Einleitung entsprechender Verfahren. Ob es in früheren Wahlkämpfen Bußgelder gab, kann mangels Datengrundlage nicht beantwortet werden. Verstöße werden damit zwar festgestellt – für die verantwortlichen Parteien und Gruppierungen bleiben sie jedoch folgenlos.

Relativierung statt Auseinandersetzung

Die erste Berichterstattung über unzulässig angebrachte Wahlplakate blieb politisch nicht ohne Reaktion. Ein Stadtratskandidat nahm sie zum Anlass, sich auf seinem Facebook-Auftritt dazu zu äußern. Er stellte die Frage, ob es in Ingolstadt nicht drängendere Probleme gebe, und verwies darauf, dass doch immer gesagt würde, Ingolstadt sei bunt. Die rechtlichen Vorgaben der Plakatierungsverordnung blendete der Beitrag aus. Eine Frage, die ein Geschäftsmann wohl nicht verstehen wird – er wurde von der Stadt aufgefordert, seine nicht genehmigte Beachflag zu entfernen.

Zwei Maßstäbe, ein Regelwerk

Der Kontrast ist offenkundig. Während Parteien im Wahlkampf mit Hinweisen, Fristen und letztlich folgenlosen Ersatzvornahmen rechnen können, werden gegenüber Bürgern und Gewerbetreibenden dieselben Regeln konsequent angewendet. Formal mag das Vorgehen der Verwaltung korrekt sein. Politisch hinterlässt es ein Ungleichgewicht. Denn wenn Regeln von jenen missachtet werden, die sie selbst beschlossen haben, und dies ohne spürbare Sanktionen bleibt, verliert das Regelwerk an Bindungskraft.

Vorbildfunktion ohne Verbindlichkeit

Gerade weil die Plakatierungsverordnung aus der Mitte des Stadtrats stammt, käme den Parteien und politischen Gruppierungen bei ihrer Einhaltung eine besondere Vorbildfunktion zu. Diese bleibt bislang abstrakt. Die Durchsetzung der Regeln endet dort, wo sie politisch unangenehm werden könnte. Die Plakatierungsverordnung zeigt damit ein bekanntes Muster: streng formuliert, schwach durchgesetzt. Solange Regelverstöße folgenlos bleiben, sind sie weniger Ordnungsvorschrift als Kulisse.

Hinweise auf Verstöße können bei der Stadt gemeldet werden, unter anderem über den städtischen Mängelmelder im Internet unter https://www.ingolstadt.de/maengelmelder/ sowie beim Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadt Ingolstadt. Dieses ist telefonisch unter 0841/305-1600 erreichbar; Hinweise können auch per E-Mail an hauptamt.maengelmelder@ingolstadt.de
übermittelt werden. Die Verordnung ist öffentlich zugänglich und abrufbar unter: https://www.ingolstadt.de/output/download.php?fid=3052.3318.1.PDF

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung unter Verwendung von Auskünften der Stadt Ingolstadt.

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