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Die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus im Rentenpaket 2025 der schwarz-roten Bundesregierung verbessert nach Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) die Rendite der gesetzlichen Rente für alle untersuchten Geburtsjahrgänge – bis hin zu Jahrgängen um 2010. Eine Benachteiligung jüngerer Beitragszahler sei daher nicht erkennbar, heißt es in der im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Studie.
Die internen Renditen des Beitragsteils, der in den individuellen Rentenanspruch fließt, liegen demnach je nach Jahrgang und Geschlecht zwischen 3,1 und 4,5 Prozent. Ab den Geburtsjahrgängen um 1960 liegt der Vorteil gegenüber einem Szenario ohne Niveaustabilisierung bei etwa 0,1 Prozentpunkten; bei älteren Jahrgängen fällt er etwas geringer aus. Der Effekt zeigt sich sowohl bei Männern als auch bei Frauen.
Deutlich wird der Zugewinn auch bei den Rentenzahlungen: Ein Eckrentner mit 45 Versicherungsjahren hätte im Jahr 2032 laut IMK rund 59 Euro monatlich mehr, preisbereinigt etwa 51 Euro. Für eine heute 35-jährige Person ergäbe sich beim Renteneintritt im Jahr 2057 ein Plus von rund 116 Euro (preisbereinigt 61 Euro).
Steuerfinanzierung steigert Renditen der Jüngeren
Besonders profitieren laut Studie jüngere Jahrgänge ab etwa 2000 – stärker als im gescheiterten Rentenpaket II der Ampel-Koalition. Der Grund: Das Rentenpaket 2025 setzt auf höhere Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung statt auf steigende Beiträge. Das entlastet die aktive Generation. Zugleich tragen auch Rentner zum Steueraufkommen bei, etwa über Mehrwert-, Energie- und Tabaksteuern sowie über die Einkommensteuer.
Bundeszuschüsse steigen, bleiben aber im historischen Rahmen
Die zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt halten die Forschenden für moderat. Die Zuschüsse an die Rentenversicherung steigen durch das Paket um etwa 0,3 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts. Das liege unter dem bisherigen Höchststand von 2003, als der Bundesanteil bei rund 3,5 Prozent lag; 2024 lag er bei 2,7 Prozent.
Eine Langfristsimulation bis 2070, die den demografischen Wandel berücksichtigt, weist inklusive der Niveaustabilisierung einen kumulierten Anstieg der Bundesmittel um 0,7 Prozentpunkte des BIP aus. Selbst zu ihrem angenommenen Höhepunkt läge die Quote laut IMK nicht spürbar über dem Niveau von 2003.
Debatte über Generationengerechtigkeit
Kritik an der Haltelinie beim Rentenniveau kommt unter anderem von jungen Unionsabgeordneten, die die Maßnahme als ungerecht gegenüber Jüngeren beurteilen. Die IMK-Autorinnen und -Autoren widersprechen: Rentenanpassungen wirkten langfristig, daher profitierten spätere Jahrgänge deutlich stärker. Eine heute 80-jährige Person hätte nur noch wenige Jahre etwas von der Stabilisierung, eine heute 35-jährige hingegen fast zwei Jahrzehnte im Rentenbezug.
Falls künftig Zweifel an der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts überwiegen, sei alternativ auch eine stärkere Beitragsfinanzierung möglich. Die Renditen stiegen dann ebenfalls für alle Geburtsjahrgänge von den 1940ern bis Mitte der 2000er – allerdings weniger stark als in der steuerfinanzierten Variante. Negative volkswirtschaftliche Effekte erwarten die Forschenden nicht, da höhere Beiträge auch höhere Leistungen und damit zusätzliche Kaufkraft bedeuten.
Neues Modell soll Debatte versachlichen
Berechnet wurden die Effekte mit dem neuen DyReMo-Modell, entwickelt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Es soll künftig als Open-Source-Werkzeug zur Verfügung stehen und die Diskussion über Rentenreformen methodisch öffnen.
Die Studie betrachtet westdeutsche Personen mit durchschnittlichem Verdienstprofil und durchgehender Erwerbsbiografie. Für Ostdeutschland seien detaillierte Renditeanalysen aufgrund der Besonderheiten der Wiedervereinigung kaum sinnvoll. Am grundsätzlichen Mechanismus – steigende Renditen durch ein stabilisiertes Niveau – ändere das jedoch nichts.
Grundlage der Berechnungen sind die mittlere Variante der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung von Destatis, Annahmen zur ferneren Lebenserwartung, eine Fortschreibung historischer Arbeitsmarkttrends sowie ein nominales Lohnwachstum von drei Prozent pro Jahr. Die Renditen beziehen sich – dem Ansatz des Sachverständigenrats folgend – ausschließlich auf den Anteil der Beiträge, der in die Alterssicherung fließt.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung.
