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Schockanruf : Betrüger erbeuten 8.000 Euro

In Eitensheim im Landkreis Eichstätt haben Betrüger am Mittwochmittag eine Rentnerin um rund 8 000 Euro gebracht. Die Polizei geht von einem sogenannten Schockanruf aus und sucht nach Zeugen.

Der Anruf kam gegen 12 Uhr. Ein Mann meldete sich, gab sich als Rechtsanwalt aus München aus und erklärte, die Tochter der Frau habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine sofortige Inhaftierung abzuwenden, sei eine hohe Kaution nötig. Die Rentnerin verfügte zwar nur über eine geringere Summe, doch der Anrufer akzeptierte das Angebot und vereinbarte die Übergabe.

Etwa eine Stunde später, gegen 13 Uhr, übergab die Frau rund 8 000 Euro Bargeld an einen unbekannten Mann vor ihrem Wohnhaus. Zuvor war ein Codewort vereinbart worden: „Blumentopf“. Erst nach einem späteren Telefonat mit ihrer Tochter erkannte die Rentnerin den Betrug und verständigte die Polizei.

Die Kriminalpolizei Ingolstadt ermittelt. Zeugen, die am Mittwochmittag in Eitensheim verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0841/93430 zu melden.

Die Täterbeschreibung: männlich, etwa 40 bis 50 Jahre alt, circa 180 Zentimeter groß, normale Statur, blond-braune Haare, hochdeutsche Aussprache, schwarze Kleidung.

Schockanrufe sind ein bekanntes Betrugsmuster. Die Täter setzen ihre Opfer unter emotionalen Druck, berichten von angeblichen Notfällen – etwa schweren Unfällen oder Haftandrohungen – und fordern Bargeld oder Wertsachen. Ziel sind häufig ältere, alleinlebende Menschen.

Die Polizei rät: Wer sich unter Druck gesetzt fühlt, sollte das Gespräch beenden. Angehörige sollten direkt über bekannte Nummern kontaktiert werden. Die Notrufnummer 110 sollte nur selbst gewählt werden – nicht über die Rückruftaste. Die Polizei fordert weder Bargeld noch Wertsachen zur „Ermittlungssicherung“ und ruft nicht unter der Notrufnummer 110 an.

Weitere Informationen und Präventionstipps zum Thema Schockanruf bietet die Polizei im Rahmen der Kampagne „Leg auf!“.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Polizei.

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