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Signal für mehr Tarifbindung

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Mindestlohnrichtlinie in zentralen Punkten bestätigt. Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden sind. Ziel ist es, Tarifverträge zu stärken und Lohndumping einzudämmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht von einem wichtigen Schritt für Beschäftigte. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sieht in dem Urteil eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Europa. Die Bundesregierung müsse nun einen Aktionsplan für mehr Tarifverträge vorlegen, wie es die Richtlinie vorsieht.

Nicht bestätigt wurden einheitliche europäische Kriterien zur Höhe gesetzlicher Mindestlöhne. Die Festlegung bleibt damit Sache der Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof stellte aber klar, dass nationale Mindestlöhne an einem angemessenen Referenzwert auszurichten sind. In Deutschland gilt weiterhin die Orientierung am Wert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.

Welche Folgen das Urteil konkret in den Ländern haben wird, hängt von der jeweiligen Tariflandschaft ab. In Deutschland richtet sich der Blick nun auf politische Maßnahmen zur Stärkung von Tarifverträgen und die weitere Entwicklung des Mindestlohns.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des DGB.

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