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Die Stadt Ingolstadt will die seit 2022 gezahlte Arbeitsmarktzulage für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen nicht verlängern. Dies geht aus einer Beschlussvorlage des Amts für Kinderbetreuung und -bildung hervor, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorliegt. Die Zulage wurde eingeführt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Stadt begründet die Entscheidung mit der angespannten Haushaltslage.
Die Personalnot in den Kindertageseinrichtungen war in den vergangenen Jahren ein drängendes Problem. Vor Einführung der Zulage im Jahr 2022 fehlten insgesamt 91 Kräfte in den Einrichtungen der Stadt und der freien Träger. Bis September 2024 konnte die Zahl auf 50 reduziert werden. Gleichzeitig stieg der Bedarf durch die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze.
Die Zulage betrug zehn Prozent des Tabellenlohns der jeweiligen Entgeltgruppe und wurde sowohl für städtisches Personal als auch für Mitarbeiter freier Träger gewährt. Im Jahr 2024 entstanden dadurch Kosten von insgesamt 4,14 Millionen Euro. Die Stadt argumentiert, dass die finanziellen Belastungen durch eine Fortführung der Zulage nicht tragbar seien.
In einer Befragung freier Träger zu den Auswirkungen der Zulage gaben sieben von 16 teilnehmenden Einrichtungen an, dass sie eine positive Wirkung bei der Personalgewinnung festgestellt hätten. Neun rechneten bei einem Wegfall mit negativen Folgen für die Personalbindung.
Neben der Zulage setzte die Stadt in den vergangenen Jahren auf weitere Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung. Dazu zählen die unbefristete Einstellung von Kräften, die Anwerbung von Personal aus dem Ausland sowie eine beschleunigte Bewerbungs- und Einstellungsprozedur. Zudem gibt es Kooperationen mit Fachakademien und dem Jobcenter. Monetäre Anreize umfassten unter anderem die Erstattung von Ausbildungskosten und die Finanzierung von Weiterqualifizierungen.
Mit der geplanten Abschaffung der Zulage könnte sich die Lage in den Kindertagesstätten erneut verschärfen. In den kommenden Jahren werden weiterhin Fachkräfte benötigt, um den gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung sicherzustellen. Ein alternatives Modell, das eine pauschale Zulage von 200 Euro pro Vollzeitkraft vorsah, wurde aus finanziellen Gründen ebenfalls verworfen.
Die Vorberatung zur Sitzungsvorlage findet im Jugendhilfeausschuss am 03.04.2025 und im Ausschuss für Verwaltung, Personal und Recht am 08.04.2025 statt. Der Stadtrat trifft am 10.04.2025 die endgültige Entscheidung.
Quelle: Eigene Berichterstattung.
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