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Der Stadtrat kann von der Stadt Ingolstadt entsandte Mitglieder in Gremien der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt nach Auskunft der Stadt nicht per Beschluss auf eine bestimmte Linie verpflichten. Eine entsprechende Frage von O-T(h)öne beantwortete die Stadt mit „Nein“.
Hintergrund ist die jüngste Debatte im Ausschuss für Finanzen und Personal über mögliche höhere Ausschüttungen der Sparkasse für gemeinnützige Zwecke. Dort war bereits deutlich geworden, dass der Stadtrat nicht unmittelbar über die Gewinnverwendung der Sparkasse entscheidet. Offen blieb aber die Frage, ob die Stadt ihren Vertreterinnen und Vertretern in Sparkassengremien verbindliche Vorgaben machen könnte.
O-T(h)öne hatte die Stadt deshalb um eine rechtliche Einordnung gebeten. Anlass war ein früherer Stadtratsbeschluss zu kommunalen Klinikgremien. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in Gremien des Krankenhauszweckverbands Ingolstadt beziehungsweise im Aufsichtsrat des Klinikums Ingolstadt waren damals weisungsgebunden auf eine Abstimmungslinie verpflichtet worden. O-T(h)öne fragte an, ob ein solcher Weisungsbeschluss auch für Mitglieder möglich wäre, die von der Stadt Ingolstadt in Gremien der Sparkasse, insbesondere in den Verwaltungsrat, entsandt werden.
Die Antwort der Stadt fällt knapp aus. Auf die Frage nach einem entsprechenden Weisungsbeschluss heißt es: „Nein.“
Als rechtliche Grundlagen für den Ausschluss einer solchen Weisung und für die Unterschiede zu den genannten Klinikgremien nennt die Stadt mehrere Regelwerke. „Ausschluss und Unterschiede ergeben sich aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, dem Sparkassengesetz, der Gemeindeordnung und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, teilte die Stadt mit. Welche Vorschrift im Einzelnen welche Grenze zieht, wurde in der Antwort nicht näher ausgeführt.
Die Auskunft passt zu der Linie, die Finanzreferent Franz Fleckinger bereits im Ausschuss vertreten hatte. Die Stadt kann das Thema politisch aufgreifen und diskutieren lassen. Die unmittelbare Entscheidung über Ausschüttungen liegt aber nicht beim Stadtrat.
Nicht abschließend beantwortet ist damit die Frage, ob der Stadtrat seinen Vertreterinnen und Vertretern in Sparkassengremien zumindest politische Empfehlungen oder Forderungen mitgeben könnte. Auch danach hatte O-T(h)öne gefragt. Hier legt sich die Stadt nicht allgemein fest. In ihrer Antwort heißt es, das wäre „für jeden Fall einzeln“ und erst dann zu bewerten, wenn ein entsprechender Beschluss tatsächlich anstünde.
Für die weitere Debatte bedeutet das: Ein bindender Weisungsbeschluss gegenüber entsandten Mitgliedern in Sparkassengremien ist nach Auskunft der Stadt nicht möglich. Ob politische Empfehlungen zulässig wären, bleibt offen. Wer höhere Ausschüttungen der Sparkasse für gemeinnützige Zwecke erreichen will, kann sich nach dieser Antwort jedenfalls nicht auf eine verbindliche Vorgabe des Stadtrats stützen.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.