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Die Stadt Ingolstadt informiert über die bevorstehenden Wahlen am 23. Februar und weist auf Fristen sowie organisatorische Details hin. Für die Bundestagswahl wurden bis Anfang der Woche 36.400 Briefwahlanträge gestellt. Zum Vergleich: Bei der letzten regulären Bundestagswahl 2021 gab es 39.820 Briefwählerinnen und -wähler. Wahlberechtigt sind aktuell 89.000 Personen, 2021 waren es 89.860.
Zur Oberbürgermeister-Stichwahl wurden bislang 32.260 Briefwahlanträge verzeichnet. Wahlberechtigt sind hier 99.600 Personen. Die Stichwahl 2020 erfolgte pandemiebedingt ausschließlich per Briefwahl, damals mit 57.848 Briefwählerinnen und -wählern bei 101.068 Wahlberechtigten.
Die Wahlbehörde empfiehlt, späte schriftliche Briefwahlanträge zu vermeiden, da die Postlaufzeiten nicht garantiert werden können. Wer dennoch kurzfristig Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte diese persönlich im Wahlamt im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, abholen. Die reguläre Antragsfrist für Wahlscheine endet am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. Das Wahlamt ist Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr sowie zusätzlich montags und dienstags von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr geöffnet. Telefonisch ist es unter 0841/305-1266 erreichbar.
Das Wahlamt mahnt, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zurückzusenden, da die Briefe nach Eingang sortiert, zugeordnet und verteilt werden müssen. Die Wählerinnen und Wähler tragen die Verantwortung, dass ihre Unterlagen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr im Wahlamt eingehen. Sollte eine postalische Rücksendung nicht mehr rechtzeitig erfolgen können, besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief direkt im Neuen Rathaus abzugeben oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlbriefe nicht in die Briefkästen anderer städtischer Gebäude eingeworfen werden dürfen. Am Wahlsonntag wird ausschließlich der Briefkasten des Neuen Rathauses geleert. Wahlbriefe, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht gezählt. Zudem ist eine Abgabe der Briefwahlunterlagen in allgemeinen Wahllokalen am Wahltag nicht möglich, da dort andere Wahlteams eingesetzt sind.
Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Stadt Ingolstadt.
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