„Die Stadt Ingolstadt verweist mich an die Polizei und diese an die Stadt“, teilt eine Leserin dem Nachrichtenportal O-T(h)öne mit. Was war geschehen? Die Frau aus dem Ingolstädter Ortsteil Haunwöhr wollte in den letzten vier Wochen zweimal darüber informieren, dass auf einem für Kraftfahrzeuge gesperrten Weg regelmäßig Fahrzeuge unterwegs sind. Beim Mängelmelder der Stadt Ingolstadt wurde der Frau nach ihren Angaben mitgeteilt, dass die Stadt hier nicht zuständig sei; sie solle sich an die Polizei wenden, „da die Stadt hier nichts tun könne“. Die Frau erzählt, dass sie beim Anruf bei der Polizei an die Stadt Ingolstadt verwiesen wurde.
Auf Nachfrage von O-T(h)öne teilt die Pressestelle der Stadt mit, dass für den fließenden Verkehr die Polizei zuständig ist. „Bei Bürgeranfragen dazu erhalten Bürgerinnen und Bürger von den Kollegen des ‚Mängelmelders‘ die Auskunft, dass sie sich direkt an die Polizei wenden können oder dass das Hauptamt das Anliegen an die Polizei weitergibt, falls der Bürger dies wünscht und bereit ist, seine Kontaktdaten anzugeben“, so eine Sprecherin der Stadt. Beim Mängelmelder eingehende Hinweise, wie im konkreten Fall, würden allerdings an das städtische Verkehrsmanagement weitergeleitet.
Auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt ist beim Mängelmelder zu lesen: „Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Anliegen, Wünschen, Anregungen oder Beschwerden an die Stadtverwaltung zu wenden. Ihre Anliegen werden vom städtischen Ideen- und Beschwerdemanagement gemeinsam mit den zuständigen Fachstellen bearbeitet.“
Ein Sprecher der Polizeiinspektion Ingolstadt teilt O-T(h)öne auf Anfrage mit, dass dem Sachbereich Verkehr die Problematik bislang nicht geläufig war. „Der Sachbereich ist für die Betroffenen jederzeit ansprechbar, sollte es aktuell Bedarf geben.“ Die Polizeiinspektion Ingolstadt ist unter der Rufnummer 0841/9343-0 erreichbar.
Da der Polizei die verbotenen Durchfahrten in dem von der Frau beschriebenen Bereich bisher nicht bekannt sind, wurden offenbar die Informationen vom städtischen Verkehrsmanagement nicht an die Polizei weitergeleitet.
Eigene Berichterstattung.
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