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Stadt Ingolstadt verschärft Sparkurs beim Personal

Die Stadtverwaltung Ingolstadt verschärft ihren Sparkurs beim Personal. Der jährliche Anstieg der Personalkosten soll deutlich begrenzt werden. Das geht aus einer Mitteilung des Personalreferenten Bernd Kuch an die Beschäftigten hervor. Hintergrund sind die angespannte Haushaltslage und die mittelfristige Finanzplanung der Stadt.

Dem Stadtrat soll für den Haushalt 2027 vorgeschlagen werden, den Zuwachs der stadtweiten Gesamtpersonalkosten auf durchschnittlich höchstens zwei Prozent pro Jahr zu deckeln. Voraussetzung ist ein fortlaufender Abbau des Personalbestands um mindestens 50 Vollzeitäquivalente jährlich. Zusätzliches Personal ist dabei nicht vorgesehen.

Der Personalabbau soll vor allem über natürliche Fluktuation erfolgen, etwa durch Ruhestand oder das Auslaufen befristeter Verträge. Frei werdende Stellen werden grundsätzlich nicht extern nachbesetzt. Die Personalsteuerung erfolgt über interne Umsetzungen und eine zentrale Koordinierungsliste. Eine generelle Nachbesetzungssperre gilt weiterhin bis zum 30. Juni 2026.

Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Fällen vorgesehen. Dazu zählen Aufgaben mit unmittelbarem Einnahmeeffekt sowie Tätigkeiten von besonderer Bedeutung für Sicherheit, Gesundheit, Kinder oder die digitale Transformation. Interne Ausschreibungen sind nur möglich, wenn keine Besetzung über die Koordinierungsliste erfolgen kann und ein Stellenantritt frühestens ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen ist.

Auch die Wiederbesetzungssperre bleibt bestehen, soll jedoch schrittweise verkürzt werden. Bis Oktober 2026 beträgt sie weiterhin sechs Monate, anschließend soll sie auf drei Monate reduziert werden. Vakante Stellen aus der Phase der allgemeinen Nachbesetzungssperre werden angerechnet. Erfolgt eine Besetzung über die Koordinierungsliste, entfällt die Sperrfrist.

Begleitend plant die Verwaltung den Aufbau eines referatsbezogenen Personalkostencontrollings. Es soll im Laufe des Jahres 2026 entwickelt werden und ab 2027 greifen. Ziel ist eine höhere Kostentransparenz sowie eine stärkere Verantwortung der Referate für die Einhaltung ihrer Personalbudgets.

Parallel dazu wird die Aufgabenkritik ausgeweitet. Bis spätestens Ende April 2026 sollen alle Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Verwaltung vollständig erfasst sein. Im freiwilligen Bereich sollen darauf aufbauend Aufgaben benannt werden, bei denen Reduzierungen oder strukturelle Anpassungen politisch zu diskutieren sind. Auch im Pflichtaufgabenbereich, der rund 80 Prozent aller Planstellen bindet, erwartet die Verwaltung organisatorische Straffungen, Prozessoptimierungen und eine Überprüfung bestehender Standards.

Nachhaltige Entlastungen im Personalbereich seien nur durch klare Prioritäten bei Aufgaben, Organisation und Standards möglich, heißt es in der Mitteilung. Die Leitlinien sollen dafür den Rahmen setzen und die weitere Umsetzung strukturieren.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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