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Stadtrat beschließt Geld für seine Fraktionen

Stadtratspolitik findet nicht nur im Sitzungssaal statt – und sie kostet Geld. Der Ingolstädter Stadtrat hat beschlossen, welche Beträge Fraktionen und Stadtratsgruppen in der Wahlperiode 2026 bis 2032 erhalten. Zugleich werden die Regeln neu gefasst, wer Anspruch auf diese Mittel hat und wofür sie verwendet werden dürfen.

Neu ist vor allem der Kreis der Empfänger. Die Richtlinie spricht künftig nicht mehr von Fraktionen und Ausschussgemeinschaften, sondern von Fraktionen und Stadtratsgruppen. Gemeint sind Zusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke.

Auf ein volles Jahr gerechnet stehen den neun anspruchsberechtigten Gruppierungen rund 361.000 Euro zur Verfügung. Das sind fünf Prozent weniger als bisher, rechnerisch etwa 19.000 Euro. Für 2026 fällt die Summe nur anteilig an: Die Jahresbeträge sind Rechengrößen für zwölf Monate, ausgezahlt wird ab Mai monatlich.

Jede Fraktion oder Stadtratsgruppe erhält einen Sockelbetrag von rund 12.033 Euro im Jahr. Hinzu kommt bei größeren Gruppierungen eine Pro-Kopf-Pauschale: Für jedes Mitglied ab dem dritten Sitz werden rund 7.897 Euro jährlich angerechnet.

Den höchsten Betrag erhält die CSU. Bei 14 Mitgliedern sind rechnerisch rund 106.796 Euro im Jahr vorgesehen, monatlich rund 8.900 Euro. AfD und SPD bekommen bei jeweils acht Mitgliedern rund 4.951 Euro im Monat. Die Grünen kommen auf rund 3.635 Euro, die Freien Wähler auf rund 2.977 Euro, die Linke auf rund 1.661 Euro. UWG, FDP und ÖDP erhalten als Zweiergruppen jeweils rund 1.003 Euro monatlich.

Auch der Positiv-Negativ-Katalog wird neu gefasst. Bei Klausurtagungen steigt die anerkannte Pauschale von 200 auf 250 Euro pro Tag und Person, also um 25 Prozent. Sieben Tage im Jahr sind das Kontingent für Klausurtagungen und Informationsfahrten. Teilnehmerliste, Einladung oder Programm müssen vorgelegt werden.

Zulässig bleiben etwa Bürobedarf, Fachliteratur, Kontoführung, Gehaltsbuchhaltung oder IT für die Geschäftsstelle. Laptops oder Tablets für einzelne Mandatsträger dürfen dagegen nicht aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Ausgeschlossen sind unter anderem Arbeitsessen, Geschenke, Grußkarten, Bußgelder, allgemeine Bildungsreisen, Parteiveranstaltungen, Informationsstände und reguläre Parkgebühren.

Öffentlichkeitsarbeit bleibt nur anerkennungsfähig, wenn sie sachlich gehalten ist und einen strikten Bezug zu Stadtratsthemen hat. Gemeinsame Veröffentlichungen mit Parteien oder Wählervereinigungen sind nur anteilig möglich, Parteimedien sowie Wahl- und Parteienwerbung ausgeschlossen. Damit geht es nicht nur um die Höhe der Zuwendungen, sondern auch um die Abgrenzung: Fraktionsarbeit soll finanziert werden, Repräsentation, Parteiwerbung und persönliche Ausstattung einzelner Mandatsträger nicht.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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