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Stadtrat bessert Zweitwohnungssteuer nach

Die neue Ingolstädter Zweitwohnungssteuer wird nachgebessert, noch bevor sie in größerem Umfang erhoben wird. Wohnmobile, Mobilheime sowie Wohn- und Campingwagen sollen aus der Satzung gestrichen werden. Außerdem soll die jährliche Zahlungsfrist vom 1. Februar auf den 15. Mai verschoben werden.

Der Ausschuss für Finanzen und Personal behandelte die Änderungssatzung vorberatend. Einen Sachvortrag gab es nicht. Gegenstimmen wurden nicht erhoben. Entscheiden soll der Stadtrat am 24. Juni. Die Änderungssatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Zweitwohnungssteuer war erst am 18. Dezember 2025 beschlossen worden. Bei der Umsetzung zeigte sich nach Angaben der Verwaltung, dass einzelne Punkte korrigiert werden müssen. Der wichtigste betrifft Wohnmobile und Camper. Sie waren in der ursprünglichen Satzung ausdrücklich als Wohnungen aufgeführt, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Diese Passage soll nun wieder entfallen.

Die Verwaltung begründet das damit, dass Camper und Wohnmobile in der Regel keine ortsfesten Zweitwohnungen seien. Sie seien nicht dauerhaft an einen Standort gebunden und nicht fest in die kommunale Infrastruktur eingebunden. Zudem werde ihre Nutzung bereits über Stellplatzgebühren erfasst. Auch touristische Gründe spielten eine Rolle.

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE.) fragte im Ausschuss nach. Die Begründung mit den Stellplatzgebühren überzeuge sie nicht ganz, sagte sie sinngemäß. Wer für eine Wohnung Zweitwohnungssteuer zahle, zahle schließlich auch Miete. Sie wollte wissen, wie andere Städte mit Wohnmobilen umgehen.

Kämmereileiterin Stefanie Wendl verwies auf einen Vergleich mit anderen Kommunen. Dort seien Wohnmobile und Camper nach Prüfung der Verwaltung fast überall ausgenommen. Begründet werde das zum einen mit dem touristischen Effekt. Zum anderen sei die Erhebung praktisch schwierig, weil bei Wohnmobilen nicht immer ein Zweitwohnsitz angemeldet werde. Es könne einzelne Ausnahmen geben, sagte Wendl. Der ganz überwiegende Teil der Kommunen sehe aber von einer Besteuerung ab.

Neben dieser Änderung soll auch der Zahlungstermin angepasst werden. Künftig soll die Zweitwohnungssteuer jeweils zum 15. Mai fällig werden, solange kein neuer Steuerbescheid bekanntgegeben wird. Die erste Zahlung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Hintergrund ist die Frist für Befreiungen von der Zweitwohnungssteuer, die am 31. Januar endet. Die Stadt will dadurch mehr Zeit für die Bearbeitung schaffen und zusätzlichen Aufwand durch Mahnsperren oder Rückzahlungen vermeiden.

Die Umsetzung der Zweitwohnungssteuer läuft derweil weiter. Die Kämmerei hat nach eigenen Angaben inzwischen die nötigen Formulare fertiggestellt. Auch die Entscheidungsbäume für einen KI-gestützten Prüfprozess seien konzipiert. Das dafür vorgesehene KI-Tool werde derzeit noch optimiert und solle als nächster Schritt getestet werden. Die Anschreiben an die Bürgerinnen und Bürger seien bereits im Druck und würden kuvertiert. Die Homepage sei überarbeitet. Die Formulare sollen dort hochgeladen werden, sobald die Anschreiben Anfang des dritten Quartals verschickt werden.

Mit dem Rücklauf der Unterlagen kann dann auch die Sachbearbeitung beginnen. Die Verwaltung hofft, damit ab Ende des dritten Quartals starten und die Einführung der Zweitwohnungssteuer noch in diesem Jahr abwickeln zu können.

Damit bleibt die Zweitwohnungssteuer für Ingolstadt zunächst ein Verwaltungsprojekt im Aufbau. Beschlossen ist sie bereits. Bevor sie in größerem Umfang vollzogen wird, bessert die Stadt nun die Satzung nach.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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