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Stadtrat entscheidet über teureres Kita- und Schulessen

Das Mittagessen in Kitas und Schulen wird in Ingolstadt Teil der Haushaltsdebatte. Am 24. Juni entscheidet der Stadtrat, ob das Essen zum Kita- und Schuljahr teurer wird – und über eine Vorlage, deren Kostengrundlage noch nicht belastbar belegt ist.

Die Kämmerei empfiehlt die Erhöhung ausdrücklich. Zugleich weist sie darauf hin, dass der von der Verwaltung genannte Kostenwert von mindestens 7,50 Euro je Essen nicht durch eine belastbare Kalkulation gestützt sei. Die Finanzverwaltung fordert vollständige Selbstkosten, Einsparvorschläge und eine Trennung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen.

Die Vorlage fällt in eine Phase, in der Ingolstadt finanziell unter Druck steht. Wie berichtet, ist der Haushalt 2026 nicht genehmigungsfähig; Kreditaufnahmen stehen unter Genehmigungsvorbehalt der Regierung von Oberbayern. Pflichtaufgaben haben Vorrang, freiwillige Leistungen müssen sich stärker rechtfertigen.

Konkret sollen Familien ab 1. September 2026 meist fünf Euro pro Mittagessen zahlen statt bisher vier Euro. Das betrifft Kindergarten, Hort, Kooperative Ganztagsbildung, Mittagsbetreuung sowie den Ganztag an Grund- und Förderschulen bis zur vierten Klasse. Ab der fünften Klasse im offenen und gebundenen Ganztag sind 5,50 Euro vorgesehen. Nur in Kinderkrippen soll es bei vier Euro bleiben.

Die Stadt verweist auf gestiegene Kosten. Rund 750.000 Mahlzeiten werden jährlich ausgegeben. Allein der Einkauf der Lebensmittel habe 2025 im Schnitt vier Euro pro Essen gekostet. Mit Personal, aber ohne Energie, Reinigung und Investitionen, nennt die Vorlage mindestens 7,50 Euro als annähernden Kostenwert. Für 2027 rechnet die Stadt mit bereinigten Mehreinnahmen von knapp 690.000 Euro.

Damit ist offen, ob die Debatte beendet ist. Wenn Vollkosten höher liegen oder Einsparungen nicht ausreichen, könnte der Stadtrat später erneut über Gebühren, Standards oder Zuschüsse sprechen müssen.

Mit derselben Vorlage will die Stadt die Mittags- und Randbetreuung an Grundschulen neu ordnen. Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026/27 zunächst für Erstklässler gilt und bis 2029/30 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet wird. Eltern von Kindern in Regelklassen sollen künftig zwischen Betreuung bis 14 Uhr und Betreuung bis 16 Uhr wählen. Eine Mischung beider Modelle ist grundsätzlich ausgeschlossen; nur für Freitag gibt es eine Ausnahme.

Transparenzhinweis eigene Berichterstattung.

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