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Stadtrat gibt dem Oberbürgermeister mehr Macht

Macht muss nicht laut daherkommen. Manchmal steht sie in einer Zahl: zwei Millionen Euro. Bis zu dieser Grenze kann der Oberbürgermeister in Ingolstadt künftig Bau- und Projektgenehmigungen selbst erteilen. Bislang waren es 500.000 Euro. Mit der neuen Geschäftsordnung verschiebt der Stadtrat Zuständigkeiten – vom Plenum hin zu Ausschüssen und zur Verwaltungsspitze.

Der Stadtrat entscheidet künftig erst bei Projekten von mehr als sechs Millionen Euro, bislang waren es mehr als vier Millionen. Der neue Ausschuss für Finanzen und Personal ist für Vorhaben von mehr als zwei bis sechs Millionen Euro zuständig. Auch in den Fachausschüssen steigen die Schwellen: Der Bau- und Umweltausschuss, der Kultur- und Bildungsausschuss sowie der Sport-, Veranstaltungs- und Freizeitausschuss behandeln städtische Hochbau-, Tiefbau- und Gartenbaumaßnahmen künftig von mehr als zwei bis vier Millionen Euro statt bisher von mehr als 500.000 Euro bis eine Million Euro.

Damit verändert sich der Weg einer Entscheidung. Mehrere alte Einzelzuständigkeiten für Vergaben entfallen. Ist eine Programm- oder Projektgenehmigung erteilt, kann der Oberbürgermeister Vergaben durchführen, Verpflichtungen eingehen und Verträge im Rahmen genehmigter Projekte abschließen. Stadtrat oder zuständiger Ausschuss sollen über eingegangene Verpflichtungen informiert werden. Auch bei genehmigten Förderprogrammen erhält der Oberbürgermeister mehr Spielraum: Er darf Fördermittel von Bund, Land und EU annehmen und wiederkehrende Folgeanträge stellen, ohne dass dafür eine eigene Wertgrenze genannt wird.

Mehr Spielraum, engere Leitplanken

Bei Verträgen wird zugleich nachgeschärft. Änderungen gelten nur noch dann als laufende Angelegenheit, wenn sie höchstens 20 Prozent des ursprünglichen Vertragswerts und maximal 100.000 Euro ausmachen. Bei Verträgen über mehr als vier Millionen Euro bleibt der Stadtrat zuständig; genauer gefasst werden aber Ausnahmen wie Miet- und Pachtverträge, Überlassungsverträge, Konzessionsverträge, bestimmte öffentlich-rechtliche Verträge und Verträge im Rahmen bereits genehmigter Projekte.

Auch das Haushaltsrecht wird präziser: Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten ab mehr als zwei Millionen Euro als erheblich, zusätzliche Ausgaben in Nachtragshaushalten ab mehr als einem Prozent der Gesamtausgaben. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen gelten ab mehr als vier Millionen Euro als erheblich. Neu geregelt wird die Kreditaufnahme: Der Oberbürgermeister ist ausdrücklich für neue Kredite im Rahmen der Haushaltssatzung oder gesonderter Genehmigungen zuständig; bei Kassenkrediten wird auf Haushaltssatzung und Rechtsaufsicht abgestellt.

Im Personalbereich verschwindet eine alte Sonderregel. Amtsleiterstellen werden nicht mehr allein wegen ihrer Funktion dem Ausschuss vorgelegt. Maßgeblich sind Besoldungs- und Entgeltgruppen. Der Oberbürgermeister entscheidet bis A 14 beziehungsweise Entgeltgruppe 14, der Ausschuss für Finanzen und Personal bei A 15 bis A 16 beziehungsweise ab Entgeltgruppe 15. Für die Besoldungsordnung B und vergleichbare Beschäftigte bleibt der Stadtrat zuständig.

Auch Grundstücke, Zuschüsse und Forderungen werden neu sortiert. Bei Grundstücksangeboten zählt nun der Verkehrswert; erfasst sind Verkaufsangebote Dritter an die Stadt ebenso wie Kaufanfragen für städtische Grundstücke oder Gebäude. Der Oberbürgermeister entscheidet grundsätzlich bis 100.000 Euro, bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken über die Nichtannahme bis 500.000 Euro. Bei Zuschüssen wird klargestellt, dass auch die Versagung in die Zuständigkeit fällt. Bei Forderungen kommen Niederschlagung, Stundung, Ratenzahlung, Aussetzung der Vollziehung und Sicherheitsleistungen hinzu; die bisherige Corona- und Energiekostenformel wird durch eine allgemeinere Krisenregel ersetzt.

Weitere Zuständigkeiten werden angepasst: Der Stadtrat ist ausdrücklich für Angelegenheiten kommunaler Stiftungen zuständig, wenn deren Satzungen eine Zustimmung verlangen. Im Sozialausschuss kommt Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement als Aufgabenbereich hinzu. Aus dem Ehrenbürgerrecht wird die Ehrenbürgerwürde; Kulturpreis, Kunstpreis und Kunstförderpreis werden als Preise für kulturelle Leistungen nach Richtlinie zusammengefasst.

Kontrolle und Sonderregeln

Die Verschiebung hat eine bestehende Sicherung: Beschlüsse beschließender Ausschüsse können weiterhin vom Stadtrat nachgeprüft werden, wenn der Oberbürgermeister, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der ehrenamtlichen Stadträte dies binnen einer Woche beantragen. Der Ferienausschuss wird künftig vom Ausschuss für Finanzen und Personal übernommen.

Auch Ausschussregeln werden präzisiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ausdrücklich als prüfender und feststellender Ausschuss beschrieben; den Vorsitz führt ein vom Stadtrat bestimmtes Mitglied. Der Konzessionsausschuss bekommt ausführlichere Regeln für Interessenkonflikte: Wer in Gremien möglicher Konzessionsbewerber sitzt oder ein persönliches oder wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, darf nicht mitwirken. Die Stellvertretung des Oberbürgermeisters wird neu gefasst: Künftig bestimmt der Stadtrat weitere Stellvertreter und deren Reihenfolge; danach greifen Fraktionsvorsitzende nach Stärkeverhältnis und schließlich das dienstälteste verfügbare Stadtratsmitglied.

Digitaler Stadtrat

Ladungen und Unterlagen sollen stärker über das Ratsinformationssystem laufen; Niederschriften werden dort bereitgestellt. Unterlagen werden nicht mehr nur beigefügt, sondern digital bereitgestellt. Vorlagen sollen, soweit zulässig, auch online veröffentlicht werden; nichtöffentliche Vorlagen bleiben ausgenommen und müssen ihre Nichtöffentlichkeit kurz begründen. Vergabeangelegenheiten sind zudem nicht mehr pauschal nichtöffentlich, sondern vor allem bei Geschäftsgeheimnissen, Wertschätzungen, Preisangaben oder vertraulichen Bieteridentitäten.

Neu geregelt werden Hybridsitzungen und Livestreams. Stadtratsmitglieder können per Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, wenn sie dies spätestens am dritten Tag vor der Sitzung mit triftigem Grund anzeigen; bei geheimhaltungsbedürftigen Punkten und bei Wahlen ist das ausgeschlossen. Öffentliche Stadtratssitzungen sollen per Audio und Video live übertragen werden, Ausschusssitzungen per Audio, jeweils mit persönlicher Einwilligung der Betroffenen.

Auch Anträge und Tagesordnungen werden genauer gefasst. Sachanträge können schriftlich oder elektronisch gestellt werden und sollen innerhalb des dritten vollständigen Sitzungslaufs behandelt werden. Nachträgliche Tagesordnungspunkte brauchen künftig eine konkrete Begründung.

Niederschriften und Bekanntmachungen

Neu ist ein Ordnungsgeld: Wer eine Sitzung erheblich stört, kann mit bis zu 500 Euro belegt werden, im Wiederholungsfall mit bis zu 1000 Euro. Bei Niederschriften entfällt künftig der Abwesenheitsgrund: Es wird weiter dokumentiert, wer fehlt, aber nicht mehr warum. Stadtratsmitglieder können öffentliche und nichtöffentliche Niederschriften einsehen; Kopien gibt es bei öffentlichen Niederschriften, nichtöffentliche Beschlüsse werden erst herausgegeben, wenn die Geheimhaltungsgründe weggefallen sind.

Satzungen und Verordnungen werden künftig elektronisch im Amtsblatt bekannt gemacht. In Eilfällen kann auch über Zeitung, Rundfunk, Medien oder andere geeignete Wege informiert werden; die elektronische Bekanntmachung muss dann nachgeholt werden.

Dazu kommen kleinere Änderungen: Bezirksausschüsse werden ausdrücklich als Einrichtungen der Stadt eingeordnet. Bei Dringlichkeit kann vom Anhörungsrecht abgewichen werden. Der Personalrat kann künftig an Sitzungen des Stadtrats und des Ausschusses für Finanzen und Personal teilnehmen, wenn personalratsrelevante Fragen behandelt werden. Außerdem enthält die Neufassung Folgeänderungen bei Ausschussbezeichnungen, Paragrafenverweisen und Nummerierungen.

Politisch ist die neue Geschäftsordnung mehr als ein technisches Regelwerk. Sie hebt Wertgrenzen an, verlagert Vollzugsschritte zum Oberbürgermeister und macht Verfahren digitaler. Ob das zu schnelleren Abläufen führt oder zu weniger öffentlicher Debatte, zeigt sich erst in den Sitzungen.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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