Stadtrat gibt dem Oberbürgermeister mehr Macht

Der Stadtrat verlagert mit seiner neuen Geschäftsordnung Zuständigkeiten: Der Oberbürgermeister kann Bau- und Projektgenehmigungen künftig zu einer höhren Summe selbst erteilen. Auch Vergaben, Verträge, Kredite und digitale Abläufe werden neu geregelt.