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Stadtrat lässt sich Zeit mit den Sparbeschlüssen

Am morgigen Donnerstag befasst sich der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Wirtschaft und Arbeit mit dem Grundsatzbeschluss zum genannten Konsolidierungspaket II für die Jahre 2026 bis 2028. Die abschließende Behandlung im Stadtrat ist für den 10. April 2025 vorgesehen.

Trotz mehrerer Sitzungen eines Konsolidierungsrates, bestehend aus Mitgliedern des Stadtrats und der Verwaltung, liegen bislang keine Ergebnisse zu Einsparungen vor. Der vorgelegte Beschluss enthält ausschließlich die Beauftragung der Verwaltung und der städtischen Tochterunternehmen zur Ausarbeitung konkreter Konsolidierungspotenziale. Ausgangspunkt ist eine nicht gedeckte Unterfinanzierung im Verwaltungshaushalt von durchschnittlich mindestens 25 bis 30 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2026 bis 2028.

Im Einzelnen wird die Verwaltung beauftragt, ab dem Haushalt 2026 die Personalkosten im Kernhaushalt durch eine Wiederbesetzungssperre sowie pauschale Einsparungen nachhaltig um 7 bis 9 Millionen Euro pro Jahr zu senken. Alle freiwilligen Leistungen und Aufgaben der Kernverwaltung und der städtischen Tochterunternehmen sollen schnellstmöglich einer qualifizierten Aufgabenkritik unterzogen werden. Ziel ist eine Reduzierung der entsprechenden Personal- und Sachkosten um mindestens 10 bis 12 Millionen Euro jährlich. Erste Teilergebnisse sollen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Beschluss macht deutlich, dass dieser Überprüfungsprozess aufgrund der Komplexität und des Umfangs in mehreren Schritten angelegt ist.

Für die Personalkosten der Beteiligungsunternehmen wird ebenfalls eine pauschale Reduzierung um drei Prozent angestrebt. Diese Einsparungen sollen möglichst haushaltswirksam auf Seiten der Stadt erbracht werden. Ist das nicht möglich, sind sie zur Entlastung der Gebührenhaushalte oder zur Vermeidung künftiger städtischer Einlagen zu verwenden. Entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten und Konsequenzen soll die Verwaltung aufzeigen

Diese wird außerdem beauftragt, dem Stadtrat bis Juni Möglichkeiten zur Generierung von Mehreinnahmen in Höhe von mindestens acht Millionen Euro jährlich aufzuzeigen. Dabei ist das Investitionsprogramm ab dem Jahr 2026 kritisch zu hinterfragen und so anzupassen, dass durch eine Reduzierung der investiven Ausgaben um 30 Millionen Euro jährlich ein um mindestens 1,5 Millionen Euro geringerer Schuldendienst erforderlich wird.

Das städtische Immobilienvermögen ist auf seine Relevanz für die kommunale Aufgabenerfüllung durch die Verwaltung zu überprüfen. Immobilien, die in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt oder eine negative Wirtschaftlichkeitsprognose aufweisen, sollen veräußert werden.

Das Finanzreferat wird ferner beauftragt, die laufende Entwicklung der finanziellen Situation weiterhin zu beobachten, den Stadtrat unverzüglich über positive wie negative Veränderungen im erforderlichen Konsolidierungsvolumen zu unterrichten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorzuschlagen.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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