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428 Kandidierende bewerben sich am 8. März um Sitze im Ingolstädter Stadtrat. Neun zugelassene Parteien und Wählergruppen stehen auf dem Stimmzettel, jede Wählerin und jeder Wähler kann 50 Stimmen vergeben. Viel Auswahl also. Doch wer wissen will, wie sich dieses Bewerberfeld statistisch zusammensetzt, erhält dazu aus dem Rathaus keine entsprechenden Auswertungen.
Viel Auswahl also. Doch wer wissen will, wie sich dieses Bewerberfeld statistisch zusammensetzt, erhält dazu aus dem Rathaus keine entsprechenden Auswertungen. Es geht um grundlegende Fragen zur Zusammensetzung des künftigen Stadtrats. Das Nachrichtenportal O-T(h)öne wollte deshalb genauer wissen: Wie alt sind die Bewerberinnen und Bewerber im Durchschnitt? Wer ist die jüngste, wer die älteste Person auf dem Stimmzettel – und für welche Liste treten sie an? Wie hoch ist der Frauenanteil insgesamt, und unterscheidet er sich zwischen den einzelnen Wahlvorschlägen?
Und noch eine naheliegende Frage: Wie viele der Kandidierenden leben tatsächlich in Ingolstadt – und wie viele verfügen lediglich über einen Zweitwohnsitz in der Stadt?
Die Antwort aus dem Rathaus
Die Stadt Ingolstadt beantwortete die Anfrage nach Rücksprache mit dem Wahlamt schriftlich – allerdings mit einer klaren Einschränkung. „Die Wahlbewerberdaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung der Wahl verarbeitet. Eine darüberhinausgehende statistische Erfassung oder Auswertung nach bestimmten Merkmalen – etwa Alter, Altersdurchschnitt oder Geschlecht – erfolgt nicht und ist auch nicht möglich.“
Auch zur Wohnsitzfrage erklärte die Stadt: „Auch ob/welche Kandidatinnen oder Kandidaten einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Ingolstadt haben, wird im Rahmen des Wahlzulassungsverfahrens nicht statistisch erfasst.“
Zugleich verweist die Stadt darauf: „Alle zugelassenen Wahlvorschläge mit den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten sind öffentlich einsehbar.“ Und weiter heißt es: „Eine weitergehende statistische Aufbereitung wird seitens der Stadt nicht vorgenommen und kann daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden.“
Mit anderen Worten: Die Daten werden für die Zulassung der Wahl geprüft – aber nicht statistisch ausgewertet. Die Informationen existieren also – nur nicht als auswertbare Übersicht.
Was die Landesstatistik zeigt
Was die Stadt auf Anfrage nicht liefern kann, lässt sich zumindest teilweise in der Landesstatistik nachvollziehen: Das Bayerische Landesamt für Statistik weist für Ingolstadt zumindest beim Frauenanteil der Kandidierenden sowie dessen Verteilung auf die einzelnen Wahlvorschläge entsprechende Daten aus.
Für Ingolstadt ergibt sich daraus: 428 Kandidierende, darunter 167 Frauen – ein Anteil von rund 39 Prozent. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Listen. Während die Grünen mit 52 Prozent sowie ÖDP (51,1 Prozent) und Die Linke (51,0 Prozent) nahezu paritätisch besetzte Kandidaturen aufstellen, liegen andere Parteien deutlich darunter. Die SPD erreicht einen Frauenanteil von 42 Prozent, die Unabhängige Wählergemeinschaft Ingolstadt 42,9 Prozent, die AfD 35 Prozent und die Freien Wähler rund 32 Prozent. Die CSU kommt auf etwa 26 Prozent, den niedrigsten Anteil weist die FDP mit 20 Prozent auf.
Demokratie als Fleißarbeit
Formal sind die Informationen also vorhanden. Praktisch bedeutet dies jedoch etwas anderes: Wer weitergehende Erkenntnisse über Alter, Wohnsitzstruktur oder die Zusammensetzung der Listen gewinnen möchte, müsste die Angaben aus mehreren hundert Einzelkandidaturen auf dem Stimmzettel beziehungsweise den veröffentlichten Kandidatenlisten mühsam selbst zusammentragen und auswerten.
Im digitalen Verwaltungszeitalter wirkt das beinahe analog. Während staatliche Statistikstellen Wahlbewerber systematisch auswerten, bleibt die kommunale Ebene bei der reinen Veröffentlichung stehen. Transparenz entsteht damit erst durch zusätzliche Recherche – nicht durch bereitgestellte Daten.
Eine konkrete Information konnte die Stadt dennoch liefern. Nach derzeitiger Einschätzung werde „voraussichtlich gegen Mitternacht das vorläufige amtliche Endergebnis zur Stadtratswahl vorliegen“.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.