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Stadtratswahl: Fristen und Wege zur Stimmabgabe

Am 8. März 2026 wird in Ingolstadt der Stadtrat neu gewählt. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen ist. Alle dort geführten Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Sie informiert über das zuständige Wahllokal, die Urnenwahl am Wahlsonntag sowie über die Möglichkeit der Briefwahl. Wer bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung erhält, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden.

Briefwahlunterlagen können schriftlich oder online beantragt werden. Für einen schriftlichen Antrag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift anzugeben, gegebenenfalls ergänzt um eine abweichende Versandadresse. Der Antrag kann per Post an das Wahlamt geschickt oder in den Briefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Zusätzlich steht das Bürgerservice-Portal der Stadt für die Online-Beantragung zur Verfügung.

Ab dem 16. Februar ist auch eine persönliche Antragstellung im Wahlamt im Neuen Rathaus möglich. Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen möchte, muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Das Wahlamt ist werktags vormittags geöffnet, an einzelnen Tagen zusätzlich am Nachmittag. Am Faschingsdienstag gelten verkürzte Öffnungszeiten.

Der früheste Ausgabetermin für Briefwahlunterlagen ist ebenfalls der 16. Februar. Grundlage ist eine gesetzliche Neuregelung, nach der die Ausgabe erst ab dem 20. Tag vor der Wahl zulässig ist. Ziel ist es, Wahlentscheidungen möglichst nah am aktuellen politischen Geschehen zu ermöglichen.

Der ausgefüllte rote Wahlbrief kann innerhalb Deutschlands kostenfrei per Post an das Wahlamt zurückgesandt oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Eine Abgabe in den Urnenwahllokalen am Wahltag ist nicht möglich. Spätestens bis zum Beginn der Stimmenauszählung am 8. März um 18 Uhr muss der Wahlbrief beim Wahlamt eingegangen sein. Ein Musterstimmzettel wird ab dem 5. Februar auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Für Rückfragen steht das Wahlamt zur Verfügung.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Stadt Ingolstadt; redaktionell bearbeitet.

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