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Stadtratswahl: Wie viele kandidieren mit Zweitwohnsitz?

Es ist eine einfache Frage – und es gibt keine Zahl dazu. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten bei der kommenden Stadtratswahl in Ingolstadt lediglich mit Zweitwohnsitz antreten, bleibt offen.

Das Nachrichtenportal O-T(h)öne hat bei der Stadt nachgefragt, „wie viele Kandidatinnen und Kandidaten bei der kommenden Stadtratswahl in Ingolstadt antreten, die ihren Erstwohnsitz nicht in Ingolstadt, sondern lediglich einen Zweitwohnsitz in der Stadt haben.“

Die Antwort aus dem Rathaus ist eindeutig. „Ob/welche Kandidatinnen oder Kandidaten einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Ingolstadt haben, wird im Rahmen des Wahlzulassungsverfahrens nicht statistisch erfasst“, teilt die Pressestelle mit. Entscheidend sei allein die Rechtslage: „Für die Wählbarkeit ist entscheidend, dass die gesetzlichen Voraussetzungen („mindestens Zweitwohnsitz“) erfüllt sind.“ Abseits der Einzelfallprüfungen im Rahmen der Zulassung seien „keine weitergehenden Auswertungen vorgesehen“.

Nach dem Kommunalwahlrecht genügt damit ein Zweitwohnsitz in Ingolstadt, um für den Stadtrat kandidieren zu können. Der Lebensmittelpunkt kann außerhalb der Stadt liegen. Wie häufig das bei dieser Wahl zutrifft, kann nicht beziffert werden. Für Wahlberechtigte, die sich ein vollständiges Bild der Bewerber machen wollen, bleibt diese Information damit unklar.

Am Wahltag dürfte nach vorläufiger Einschätzung des Wahlamtes gegen Mitternacht das vorläufige amtliche Endergebnis zur Stadtratswahl vorliegen, wie die Stadt ebenfalls auf Anfrage von O-T(h)öne mitteilt.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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