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Ein aktuelles Rechtsgutachten zeigt, dass diese Entnahmen verfassungswidrig waren, da Sozialversicherungsbeiträge nur für den Schutz der Beitragszahlenden genutzt werden dürfen.

„Notfallpläne und kurzfristige Maßnahmen werden die vielen Löcher nicht mehr stopfen können“.

Wichtiger Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen. Ab morgen gilt in allen Akutkrankenhäusern die PPR 2.0.

AOK Bayern zeichnet im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) drei vorbildliche Projekte aus der Pflegebranche aus.