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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ordnete ein Richter Untersuchungshaft an. Die Männer wurden in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Ermittlungen richten sich unter anderem wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin eines Kindergartens im Dekanat Ingolstadt des Bistums Eichstätt mangels Tatnachweis eingestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 24-Jährigen versuchten Mord in 36 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor. Als Mordmerkmale werden Heimtücke, niedrige Beweggründe und gemeingefährliche Mittel angeführt.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt stufte den Angriff als versuchtes Tötungsdelikt ein und beantragte einen Haftbefehl.

Das besagte Schreiben, das Huber im März 2024 erreichte, enthielt die Forderung, er solle bis zu einem bestimmten Stichtag von all seinen Ämtern und Funktionen innerhalb der Partei zurücktreten.

Vorgang nicht in Verbindung den Ermittlungen wegen sexualisierter Gewalt in kirchlichem Kindergarten.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bestätigte auf Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne Ermittlungen, zu deren Inhalt allerdings vonseiten der Ermittlungsbehörde derzeit keine Auskünfte erteilt werden.

Der 55-Jährige wurde Ende letzter Woche in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, nachdem ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt Haftbefehl erlassen hatte.

Anklageerhebung wegen des Diebstahls des Goldschatzes aus dem kelten römer museum in Manching

Der Anwalt eines Ingolstädters, der wegen Vergewaltigung angezeigt wurde, fordert die Einstellung des Strafverfahrens.

Ingolstädter Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungsverfahren.